Muss der AG Schulungen (intern) bezahlen?
Hallo zusammen,
für heute war auf meinem Dienstplan eine Schulung von 3 Stunden eingetragen (Es kam ein neuer Auftraggeber, welcher seine Produkte vorgestellt hat).
Heute wurde uns dann mitgeteilt, dass von diesen 3 Stunden "Schulung" nur eine Stunde bezahlt.
Ich habe meine Teamleiterin (vom Entleiher) darauf angesprochen, und sie sagte mir, dass die das so machen dürfen. Es wird nur eine Stunde auf dem Stundenzettel notiert und der Rest soll von den Arbeitnehmern "getragen" werden, das wäre zumutbar.
Ich bin im 4. Jahr Angestellte in einer Leihfirma und werde auf Stundenlohn bezahlt. Auf der Arbeit war ich heute 8 - 17h, die Schulung war von 13 - 16h.
Ist das so richtig? Müssen interne Schulungen nicht bezahlt werden? Falls doch, wie kann ich mich dagegen wehren?
Danke im Voraus.
5 Antworten
Da der Arbeitgeber Deine Anwesenheit angeordnet hat und die Schulung dienstlichen Zwecken dient, muß er bezahlen. Warum denn auch nicht? Was habt ihr von der Schulung für einen privaten Nutzen?
Das ist auch Arbeitszeit, schau in deinen Vertrag, was vereinbart wurde über Mehrarbeit bis zur 10. Stunde. Viele Verträge haben diese Klausel.
Das ist nicht zumutbar.
Die haben Dir die Zeit anzurechnen, denn die wollen ja die Schulung und die haben davon den Nutzen.
wie kann ich mich dagegen wehren?
Betriebsrat, Gewerkschaft
Solche Maßnahmen gehören grundsätzlich zur Arbeitszeit.
Gibt es denn einen Gesetestext worauf ich mich beziehen kann?