Muss eine (erstmalige) Schulung für ein Callcenter vergütet werden?

3 Antworten

Das regelt an sich jedes Center anders aber da diese Schulungen wichtig für die Arbeit am Telefon sind (Einfügung in die Systeme) werden die meist vergütet! 

Auch weitere Schulungen werden normal bezahlt! Der eine Probetag muss keine acht Stunden gehen! 

Mein "Probetag" war in Gespräche reinhören und dann wurde ich gefragt ob ich will! Fertig:) auch die Schulungen gingen bei mir max 6Stunden! Sollte eine Schulung mal länger gehen so wird man vorher informiert und Schulungen werden von ausgebildeten Trainern gemacht und nicht von TeamLeitern! TL's machen höchstens mal n Coachings 

Sofern es sich bei dem sogennanten Coaching ausschließlich um eine interne Schulungsmaßnahme zu Weiterbildungszwecken handelt, und das Coaching in einem angemessen Zeitrahmen (z.B. 1 Arbeitstag a 8 Stunden) stattfindet, mit der Aussicht auf eine Anstellung, ohne jegliche gewerbliche Zwecke, Jein

Das ist in der Regel eine Abspracheangelegenheit zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sollte der Arbeitnehmer bereits ohne Arbeitsvertrag einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, ist er dafür auch zu entlohnen. z.B. man bespricht kurz das Produkt und du sollst direkt Leute anrufen und das Produkt am Telefon vertreiben. 

Das ist bereits eine gewerbliche Tätigkeit. Ein normales Coaching in einem vernünftigen Center findet intern statt ohne direkten Kundenkontakt. Es wird von einem Teamleiter geleitet welcher zb auch mystery calls macht... Der Kunde soll ja nicht als Versuchskanninchen dienen...sondern topinformiert das Produkt kaufen. 

Sofern keine weitere Abmachung über die höhe der Entlohnung getroffen wird, wird der durchschnittliche Lohn eines Mitarbeiters mit gleicher Tätigkeit als Grundlage genommen.

Auf jeden Fall ist dieses Trainee meldepflichtig sofern die Person Leistungen bezieht. 


da gibt es kein Gesetz das das regelt. Deine Freundin investiert Zeit in ihre berufliche Zukunft und die Firma investiert Wissen in deine Freundin indem sie sie schult. Ich denke es ist fair, diesen 1 Tag (wenn es nicht mehr ist) dafür nicht als Arbeitszeit zu berechnen

Familiengerd  28.03.2016, 12:07

Das Wort "fair" in Verbindung mit einem Callcenter ist ja wohl - jedenfalls gilt das für die meisten Callcenter - der blanke Euphemismus!

Und wenn Du schon meinst, es sein "fair": warum dann nur "diesen 1 Tag (wenn es nicht mehr ist)", warum nicht nur 1/2 oder doch 2 oder 3? Wo ziehst Du denn da die Grenze?!?!

Eine Schulung - sofern sie vom Arbeitgeber gefordert und angeordnet wird -

ist selbstverständlich als Arbeitszeit zu bezahlen

!

tapri  28.03.2016, 15:40
@Familiengerd

es steht hier nicht Callcenter als Arbeitgeber zur Debatte. Andere Firmen bestehen auf einen Probetag. Heißt anders, im Endeffekt beide Mal 8 Stunden "arbeiten" ohne Bezahlung. 

Familiengerd  28.03.2016, 17:18
@tapri

Hier ist von einem Callcenter die Rede, und Du hast von "fair" gesprochen ...

Andere Firmen bestehen auf einen Probetag.

Mag ja sein, dass es Firmen gibt, die einen Probearbeitstag verlangen; die Regel ist das nicht: Schließlich gibt es dafür die Probezeit!

Heißt anders, im Endeffekt beide Mal 8 Stunden "arbeiten" ohne Bezahlung.

Das ist falsch!

Rein rechtlich besteht bei einem "Probearbeitstag" mit Erbringung von Arbeitsleistung Anspruch auf Bezahlung, solche Probearbeitstage sind auch sozialversicherungsrechtlich anzumelden - anders als beim "Einfühl-", "Kennenlern-" oder "Schnuppertag", wenn dann keine Arbeitsleistung erbracht wird, sondern sich der Bewerber nur "umschaut", um den Betrieb und die Abläufe kennenzulernen.

Familiengerd  29.03.2016, 12:31
@tapri

WAS genau soll denn wohl Quatsch sein? - Sofern Du überhaupt in der Lage sein solltest, das genauer zu artikulieren ...

Denn für den Ahnungslosen ist alles "Quatsch", was seiner gewollten Ahnungslosigkeit widerspricht!

Im Übrigen solltest Du Dich erst einmal genauer zur Problematik "Probearbeitstag" informieren; über das Internet wäre Dir das sehr leicht möglich gewesen (Tipp: als Beispiel "Bezahlung Probearbeitstag?" als Frage in eine Suchmaschine eingeben!), und Dir wäre das Offenkundige Deines Nicht-Wissens erspart geblieben!