Muss den Türgriff der Vermieter oder der Mieter auf seine Kosten tauschen, wenn dieser abgebrochen?

10 Antworten

Die Einbauten wie Türen etc. sind Eigentum des Vermieter´s, wenn du keine Regelung im Vertrag hast, dann muss der Vermieter es übernehmen (Ausnahme du hast ne Sachbeschädigung gemacht).

Kleinreparaturen fallen zu Lasten des Mieters es sei denn Du bist erst neu eingezogen. Dann zählt pro Jahr 20% der Summe. Jedoch max. 300€ im Jahr.

Nur wenn es vertraglich vereinbart wurde

20% von was? der Reparatur oder der miete oder was sabels du da?

@RickyEU

Natürlich von der Reparatur.Zur Not hilft bei sowas auch Google. Da gibt es klare Rechtsprechungen.

Kommt darauf an! Wenn der griff bei einem unfall von dir oder einem bekannten kaputt gemacht wurde dann nicht! Ist der türgriff aber beim öffnen (oder sonstigen gebrauch oder einfach so) abgebrochen/abgefallen sollte der vermieter dafür aufkommen, da der vermieter für die renovation sowie reperatur solcher sachen zuständig ist! Sonnst must du halt mit dem vermieter die sache ausdiskutieren! Aber deshalb den rechtsweg einschlagen is sinnlos!

Dieses steht in Mietvertrag unter Kleinreparature in der Regel bis zu 250,00 € im Jahr. Wenn es nicht im Mietvertrag steht, ist es Sache des Haushern, naürlich nur, wenn der Griff nicht mit Gewalt beschädigt wurde. In dem Falle ist der Veruracher schuld. MFG H.T.

Offiziell muss das der Vermieter machen

Kurze Faustregel: Alles was beim Auszug da bleibt, ist Sache des Vermieters. Aber ich würd dem Vermieter vorschlagen, dass du das auch machen kannst, weil es dann günstiger wär

Dafür soll er dir was an der Miete machen oder so.

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