Muss bei einer ausgebauten Dachgeschosswohnung eine Brandschutztür T30 eingebaut werden?

2 Antworten

Ich denke, es ist klar, warum eine Dachgeschosswohnung durch Rauch und Feuer anders gefährdet ist, als die unteren Stockwerke in einem Haus und dass man den Bewohnern durch Feuerschutzmassnahmen Zeit geben will, über die Fenster zu flüchten und du weisst sicher auch, dass der Bestandsschutz bei größeren Umbauten vielleicht nicht mehr gegeben ist.

Wenn du also dem Architekten nicht recht traust, frag ihn, auf welche Paragraphen der Bauordnung er sich bezieht und ob es da Spielraum gibt. Damit und mit der Angabe deines Bundeslandes kannst du die Frage nach Erfahrungen vielleicht neu stellen.

Eine gute rechtlichen Beratung hier aus dem Forum würde ich eher nicht erwarten.

In einem Mehrfamilienhaus in mehreren Etagen sind ganz normale Wohnungstüren eingebaut. Warum sollte hier eine FHT 30 gebraucht werden, wenn ein 2. Fluchtweg vorhanden ist.