Musik bei Instagram Reels urheberrecht?

1 Antwort

UrhG § 15 Allgemeines schreibt:

(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere
1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a) [...]

Du hast dieses Recht also nicht. Aber du kannst dieses Recht erwerben per UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten. Am einfachsten geht das über gema.de.

Gruß aus Berlin, Gerd

Gaminglachs 
Fragesteller
 13.09.2021, 12:40

Ok, danke für die Antwort. Aber hat Instagram bzw. Facebook nicht einen Deal abgeschlossen, dass die Musik in der App verwendet werden darf, da man ja in der App Musik hinzufügen kann?

GerdausBerlin  13.09.2021, 20:01
@Gaminglachs

Ich weiß nur, dass YouTube ein Abkommen mit der GEMA getroffen hat, wonach Titel gespielt werden dürfen, die von gema.de oder von deren Partner-Organisaitonen vertreten werden. Welche Abkommen die anderen Plattformen mit wem geschlossen haben, weiß ich nicht. Klar ist jedenfalls: Die Zurverfügungstellung einer technischen Möglichkeit, Musik hinzuzufügen, gibt den Nutzer noch nicht das Recht, einen bestimmten Titel öffentlich zugänglich zu machen, an dem er keine Rechte besitzt. Ein selbst komponiertes und selbst aufgeführtes Werk darf man natürlich zeigen.