Müsste im Gerichtsurteil stehen, das man zur MPU muss, bevor man den Führerschein wieder bekommt...

11 Antworten

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Das Gericht entscheidet über die Dauer der Fahrerlaubnissperre.
Eine MPU ist Sache der Führerscheinstelle und hat nichts mit dem Gerichtsurteil zu tun.
Die MPU wird wenn bei Neunabtragung der Fahrerlaubnis auferlegt.
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Eine MPU wird ab einem Promillewert von 1.6 automatisch auferlegt bei Neubeantragung.
Unter diesem Wert ist es eine Ermessungssache der Behörde, wenn keine anderen oder vorherigen Alkohldelikte vorliegen, wird im Regelfall keine MPU angeordnet.

Kessko 
Fragesteller
 02.12.2010, 08:10

Es liegen keine Alkoholdelikte vorher vor. Aber 2x zu schnelles Fahren, 1x unabsichtliche Fahrerflucht. Das wird wohl eine MPU geben, was meinst Du?

Leon97531  02.12.2010, 09:33
@Kessko

Kann, muss aber nicht.
Kommt auf die Höhe der Geschwindigkeitsübertretungen drauf an, dies in Verbindung mit einer Fahrerflucht und dem jetzigen Alkoholdelikt kann durchaus zum Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeuges sein.

DerHans  02.12.2010, 10:46
@Leon97531

Vor allem bei einem Fahranfänger. Dann sind diese vier Delikte ja auch in einem kurzen Zeitraum gewesen. Mancher könnte dich als "unbelehrbar" ansehen. Wer zum ersten mal "besoffen" ist, kann mit 1,52 Promille kaum laufen. Das wirkt sich dann eher negativ für dich aus.

Kessko 
Fragesteller
 03.12.2010, 07:46
@DerHans

Es war nicht ich, der betrunken gefahren ist, sondern ein Verwandter. Er war klar öfters schon betrunken, ist aber wirklich das 1. mal gefahren weil er seiner Freundin hinterher gefahren ist, die gedroht hat sich umzubringen, weil der Junge Schluß gemacht hat. Die Polizei hat ihn auch nicht angehalten, sondern die "Freundin" hat ihn angezeigt, das er betrunken gefahren ist und die sind dann natürlich gekommen, haben ihn blasen lassen, Blutentnahme und weil er auch gesehen worden ist hat er zugegeben gefahren zu sein. Er ist vorher noch nie alkoholisiert gefahren.

Nein, warum denn? Die MpU kann gerichtlich verodnet werden, dann stehts auch drin. Aber wenn du 1,6 Promille hast, musst du automatisch zur Mpu.

Bei der Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis wird eine MPU verlangt, wenn die Behörde der Meinung ist, daß sie die Entscheidung nicht ohne ein entsprechendes Gutachten fällen kann. Steht eine Nichteignung des Antragstellers auch ohne MPU fest, wird auf die MPU und auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis verzichtet. Eine MPU wird fällig, wenn mehrfach gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde, bei erstmals alkoholauffälligen Fahrern mit mehr als 1,6 Promille oder bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluß innerhalb von 10 Jahren. War der erste Verstoß eine Ordnungswidrigkeit (max. 3 Monate Fahrverbot), wird dieser Eintrag in Flensburg gelöscht, sobald eine Lücke von mehr als 2 Jahren entsteht (Abstand Rechtsgültigkeit bis Tattag), während der kein neuer Punkt hinzukommt. Nach der Löschung ist er nicht mehr verwertbar, eine MPU wegen einer wiederholten Alkoholfahrt wird es dann nicht geben.

Kessko 
Fragesteller
 01.12.2010, 10:26

Es waren 1,52 Promille, also unter 1,6 Promille.

DonRamon  01.12.2010, 10:32
@Kessko

Wenn das Gericht der Meinung ist, dass du Gewohnheitstrinker bist, trotzdem Mpu! ** Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.**

JotEs  01.12.2010, 11:14
@DonRamon

Die MpU kann gerichtlich verodnet werden

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Nein. Wozu sollte das gut sein?

Vielleicht möchte der Verurteilte ja gar keine Fahrerlaubnis mehr erwerben ... ? Warum sollte ihn das Gericht dann zu einer MPU schicken?

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Das Gericht interessiert sich in seinem Urteil nicht dafür, unter welchen Umständen der Verurteilte wieder eine Fahrerlaubnis erteilt bekommt. Es entzieht die Fahrerlaubnis und legt eine Frist fest, innerhalb der eine neue Fahrerlaubnis nicht erteilt werden DARF.

Was nach dieser Frist geschieht, ist dem Gericht egal.

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Die MPU ist keine Strafe (auch wenn es dem Betroffenen so vorkommen mag), sondern eine behördliche Maßnahme!

Sie dient zur Klärung von Eignungszweifeln und kann durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn Tatsachen bekannt sind (Alkoholfahrt!), die Zweifel an der Eignung des Betroffenen begründen.

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Die Anordnung einer MPU ist also Sache der Fahrerlaubnisbehörde. Sie wird aber natürlich höchstens dann angeordnet, wenn der Betroffene nach Ablauf der Sperrfrist die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis beantragt.

DonRamon  01.12.2010, 11:24
@JotEs

Die meisten Anordnungen ergehen im Zusammenhang mit Alkohol, in der Praxis finden sich vielfach auch Anordnungen wegen Cannabis und es ergehen viele Anordnungen zur Beibringung einer MPU wegen Fragen im Zusammenhang mit dem Punktsystem. Große Vorsicht ist bei Verstößen im Wiederholungsfall geboten. Das Punktsystem hat ein abgestuftes Maßnahmensystem. Das bedeutet keinesfalls, dass die Behörde nicht auch unterhalb einer bestimmten Punktanzahl eine MPU anornden kann. Wer z.B. wegen einer Vielzahl von Verkehrsverstößen (z.B. wegen Parkverstößen) auffällt und diese Verwarnungen (unterhalb der Punktegrenze!) sogar bezahlt hat, muss u.U. trotzdem mit der Anordnung einer MPU rechnen. Die Behörde wird sich auf den Standpunkt stellen, dass der Betroffene offenbar nicht bereit ist, selbst die einfachsten Verkehrsgebote einzuhalten und daher Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges äußern.**

DonRamon  01.12.2010, 11:28
@DonRamon

Vielleicht möchte der Verurteilte ja gar keine Fahrerlaubnis mehr erwerben ... ? Ja, seufz wenn jemandem die Pappe egal ist, muss er generell nicht zur Mpu, aber ich geh mal davon aus, dass er den Führerschein wieder will, sonst wäre die frage unnötig, oder?

Wer mit 1,52 Promille erwischt wird, ist nicht das erste mal besoffen gefahren, sonder nur das erste Mal erwischt worden. Nimm es für die 20 mal vorher hin.

Das Gericht ist nur dafür zuständig, die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine Sperrfrist festzulegen. Mit dem Procedere zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis hat das Gericht nix zu tun. Eine MPU wird ausschließlich von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, sowas steht NIE in einem Urteil. Wenn es die erste Alkoholauffälligkeit war, hast Du aber gute Chancen, daß eine MPU nicht angeordnet wird.

bienemaja79  01.12.2010, 10:23

Bei der ersten nicht, aber während der Probezeit garantiert..

missfix  01.12.2010, 10:23

Nein, selbst bei der ersten Auffälligkeit gehts ab zur MPU.

Kessko 
Fragesteller
 01.12.2010, 10:25

Kann man da jetzt schon mal bei der Führerscheinstelle nachfragen, ob man zur MPU muß (es geht nicht um mich) oder kriegt man da erst bei Antragstellung bescheid (es darf ja erst 3 Monate vor Ablauf der Sperre ein Antrag auf Wiedererlangung gestellt werden)

bienemaja79  01.12.2010, 10:27
@Kessko

@DerHans. Richtig!! @Kessko: Fragen kostet nichts.. Einfach mal ganz freundlich nachfragen..

DerHans  01.12.2010, 10:26

Wer bei 1,53 Promille noch gefahren ist, ist nicht das erste mal besoffen gefahren, sondern nur das erste Mal erwischt worden.

skyfly71  01.12.2010, 10:29
@DerHans

Gründe, warum das Straßenverkehrsamt bei Führerscheinangelegenheiten die Vorlage eines MPU-Gutachtens verlangt: Alkohol am Steuer Sie sind in einer Kontrolle mit mehr als 1,6 Promille aufgefallen. Man geht davon aus, dass der "gesellschaftliche Normaltrinker" mit 1,6 Promille nicht mehr in der Lage ist überhaupt ein Fahrzeug zu besteigen. Sie sind mehrmals mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen (auch unter 1,6 Promille). Drogenkonsum Besteht der begründete Verdacht auf Drogenkonsum oder ist der Konsum erwiesen, muss eine eine MPU durchgeführt werden. Andere Gründe Der Wunsch nach einer vorzeitigen Erteilung der Fahrerlaubnis, krankheitsbedingte Einschränkungen (z.B. Behinderungen), erhöhte Anforderungen an Verkehrsteilnehmer (z.B. Busfahrer).

Quelle: http://www.a-connect.de/strasse.php

Sokrates2010  01.12.2010, 10:37

früher konnte das Landratsamt (ausstellende Behörde) beim 1. Mal entscheiden, ob MPU oder nicht zwischen 1,60 und 1,99 Prom., danach war Pflicht. Ist, glaube ich, strenger geworden.

Mach dich doch nicht verrückt Kessko, dein sohn schafft das schon. Warte die Zeit ab und dann sieht er schon wies weiter geht.

Außerdem bist du nicht ewig der Aufpasser deines Sohnes , er muß nun auf eigenen Füssen stehen und sein Leben meistern. Nur so wird aus ihm ein Mann.

Wenn MPU , dann muß er sich selber informieren, am besten bei einer Selbsthilfegruppe.

Kessko 
Fragesteller
 03.12.2010, 13:15

Im neuen Jahr meldet er sich ja auch zu einem Vorgespräch zur MPU an und dann wird ihm dort ja alles gesagt, was er tun muß. Aber ich dachte, vielleicht muß er gar nicht zur MPU wenn das nicht im Urteil steht. Aber das entscheidet ja glaube ich die Führerscheinstelle.