Wann Führerschein holen

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo heike

wegen der MPU habe wir dir ja hier schon geschrieben, dass du keine machen musst

http://www.gutefrage.net/frage/118-promille-muss-ich-zur-mpu

nicht umsonst schreibe ich immer, dass man 3 Monate (12 Wochen) vor Ablauf der Sperrfrist seinen Antrag stellen soll.

sollte dein Führerschein in 8 Wochen noch nicht da sein, kannst du einen vorläufigen Führerschein am Tage deiner Sperrfristende beantragen.

das dauert keine Stunde und kostet unter 10€

ja ich hätte ja 3 Monate vorher gestellt, aber da ich ja doch noch vor Gericht gegangen bin.Hat das von der Zeit her nicht mehr gepasst. Das Gericht hatte mir nur noch eine Sperre von 3 Monaten gegeben. Ich musste noch aufs Urteil warten, dass hatte ewig gedauert bis das kam. Dann kam endlich ein Schreiben vom Staatsanwalt, aber es war nur die Rechnung,Urteil lfehlte.Als das Urteil kam bin ich gleich hin zur Führerscheinstelle.Ja und?! Die Führerscheinstelle hat das aktuelle Urteil bis heut noch nicht da!!!Aber gut zu wissen, falls es soweit kommen sollte mit den vorläufigen Führerschein.Das würde ich dann schon gern in Anspruch nehmen. Fall es dann soweit kommen sollte, was muss ich da mit hinnehmen? Ausweis und 10 Euro?

@heike222

genau, das reicht.

die anderen Sachen haben sie ja schon bekommen von dir

@ginatilan

danke für den Stern

Hallo,

dann kannst Du jetzt nur abwarten,bis Du Post von der Führerscheinstelle bekommst. Mit 1,8 Promille wirst Du aber auch als Ersttäter sehr wahrscheinlich zur MPU müssen, bevor Du Deine Fleppe wiedererteilt bekommst.

mfg

Parhalia

1,18 Promille

@heike222

Auch schon zuviel. Auch hierbei wird die Behörde sehr wahrscheinlich eine MPU anordnen. Kannst halt nur ruhig abwarten, was sie Dir schreiben. Und bis dahin auch am besten dort auch nicht weiter nachfragen, um keine schlafenden Hunde ( Angst vor einer MPU ) zu wecken.

@Parhalia

Und wo steht das mit der MPU??

@Franticek

Das steht direkt noch nirgendwo. Einzig sagt der Fragesteller, dass seine Sperrfrist in 8 Wochen abläuft. Deshalb muss man halt abwarten, ob eine MPU angeordnet wird. Ich sagte auch nicht, das sie mit absoluter Sicherheit angeordnet werden wird.

@Parhalia

und ich sage dir mit absoluter Sicherheit, dass die MPU nicht angeordnet wird

@ginatilan

Warten wir es doch dann einfach mal ab.

Dein alter Führerschein existiert ja nicht mehr, der wurde längst geschreddert. Das ist der normale Gang bei einem Entzug der Fahrerlaubnis. Du hast nun den neuen Führerschein beantragt. Hoffentlich hast du auch nicht vergessen, alles zu beantragen, was du auch vorher hattest.
Dieses neue Kärtchen muss nun u.a. auch erst wieder in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Abholen kannst du sowieso nicht vor Ablauf der Sperrfrist. Die Führerscheinstelle überprüft auch noch einige Dinge, z.B. Vorstrafen, Punktekonto, ob du Ersttäter warst und und ...
Da du Ersttäter warst und nur 1,18‰ hattest, kommt auch keine MPU auf dich zu. Die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat liegt bei 1,1‰, da bist du gerade drüber. Eine MPU ist erst ab 1,6‰ zwingend vorgeschrieben.
Somit wirst du deinen Führerschein ohne weiteres nach Ablauf der Sperrfrist bekommen. Du musst nur abwarten, bis du Bescheid bekommst, bis dort alles erledigt ist.

Aber Vorsicht. Wenn du nochmals mit Alkohol erwischt wirst, dann bist du kein Ersttäter mehr. Auch wenn es nur 0,5‰ sein sollten, - dann ist das eine Wiederholungstat, die zwingend zur MPU führt.

Also erst nach den Bescheid der Führerscheinstelle, wird mein neuer Führeschein hergestellt?Wie lange dauert das dann noch ungefähr?

Nee ich werde nie wieder unter Alkohol fahren!

@heike222

Nein, das findet jetzt schon statt und daueret ja seine Zeit. Die Führerscheinstelle gibt dir dann Bescheid, sobald der neue Führerschein fertig ist und abgeholt werden kann. Das geht im Moment alles Hand in Hand.

wenn du den führerschein neubeantragt hast, dann wird in der zeitspanne entschieden, ob du dne führerschein überhaupt bekommst.

in die herstellung ist er gar nicht erst gegangen, von daher abholen ist nicht möglich.

Was wäre denn die Rechtsgrundlage, die Fahrerlaubnis NICHT zu erteilen? Die Sperrfrist ist vorbei, eine Grundlage für eine MPU gibt es nicht, der Neuerteilung steht nichts im Wege. Der neue Führerschein muss auch in Berlin gedruckt werden, das dauert auch seine Zeit.

Wenn du dann den Bescheid hast, dann kannst du ihn abholen. Aber dein verantwortungsloses Verhalten, da sollte man ihn dir nicht mehr aushändigen.

Mit dem Verhalten hast du im Prinzip Recht. Aber wenn ich mir so die Leute betrachte, dann liegt der Unterschied zwischen verantwortungsvoll und verantwortungslos oft nur darin, dass man erwischt wird oder auch nicht.
Am lautesten schreiben dabei meist diejenigen, die das gleiche Verhalten an den Tag legen, dabei aber nur noch nicht erwischt wurden.
Von daher halte ich von solchen Antworten nichts.