Muss ich eine MPU machen obwohl ich nichts schriftlich bekam?

8 Antworten

 ich hatte nie einen Führerschein ich bekam damals mit 17 Jahren eine Anzeige wegen Vollrausch ich hatte 2,8 Promille

Bei welcher Gelegenheit ist das denn passiert? Als Fußgänger oder wie?

Ich denke mal, dass steht im direkten Zusammenhang damit.

Ja ich war auf einer Party als Fußgänger, weiter oben ist beschrieben als Antwort was genau da vorkam

Nach den Schilderungen aus den bisherigen Beiträgen hier sehe ich nicht unbedingt eine Pflicht zur MPU.

Zwar ist eine MPU bei mehr als 1,6 ‰ immer Pflicht, jedoch nur im Zusammenhang mit einer Alkoholfahrt.

Die MPU ist nach §11 FeV erforderlich, wenn es um Straftaten mit Fahrzeugen oder bei hohem Aggressionspotenzial geht. Das sehe ich hier beides nicht. Du wurdest wegen Vollrausches verurteilt (wenn überhaupt), weil du in dem Zustand nicht anderweitig strafrechtlich hättest belangt werden können.

Aber mündlich kann dir das keiner wirklich verbindlich sagen. Dazu musst du erst einmal einen Antrag gestellt haben.

Die Anordnung einer MPU erfolgt nicht durch Polizei oder Justiz, sondern immer durch die Führerscheinstelle. Und die entscheidet erst, sobald der Antrag für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorliegt.

Die Meldung des Polizisten war nach StVG §2 (12) durchaus legitim, da man bei einer BAK von 2,8 Promille durchaus von einem regelmäßigen Alkohol-Missbrauch sprechen kann.

Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:

1. Zur FsSt gehen und MPU machen

2. Noch 4 Jahre warten - nach 10 Jahren wird der Eintrag gelöscht (sofern keine weiteren Einträge vorliegen).

Hallo,

es kommt immer so weit.

Alkohol- und Drogendelikte werden vollkommen rechtens der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt.

Aber warum solltest du "vorher" etwas schriftlich bekommen?

Solange du keine Fahrerlaubnis erwerben willst, ist das vollkommen überflüssig.

Sobald du einen Führerscheinantrag stellst, kommt das wieder auf den Tisch.

Dann wird die Fahrerlaubnisbehörde entscheiden, ob du eine MPU machen musst.

Sollte dies der Fall sein - wovon noch immer auszugehen ist - wird man es dir auch schriftlich mitteilen.

Viele Grüße

Michael

Die Fahrerlaubnisbehörde wird erst tätig bezgl. Forderung einer positiv ausfallenden MPU wenn Du eine Fahrerlaubnis beantragst.

Dann bekommst Du eine schriftliche Aufforderung eine positiv ausfallende MPU vorzulegen wenn berechtigte Zweifel deiner Fahreignung vorliegen, was wiederum der Fall sein dürfte.