Miete vom Ex-Partner zurückfordern?

9 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Ein Anspruch auf Ausgleich kann zwar zivilrechtlich eingefordert werden, jedoch dürfte es hier in Ermangelung jedweder Belege schwer werden, einen solchen vor Gericht auch durchzusetzen. Wenn sich der Gläubiger nämlich nicht aktiv um die Einforderung seiner ihm seiner Meinung nach zustehenden Ansprüche kümmert, dann könnte der Schuldner genausogut argumentieren, die Nichtzahlung sei anerkannt und ohne Rückforderung als Schenkung erfolgt.

Versuchen kann man es trotzdem, wobei diese Forderung dann aber im ersten Schritt überhaupt erstmal schriftlich mit Fristsetzung zu stellen wäre. Und dann könnte man das gerichtliche Mahnverfahren anstrengen - was zumindest kostentechnisch wesentlich günstiger käme als die Mandatierung eines Anwalts in gleicher Sache.

Zu bedenken ist allerdings - wo nichts zu holen ist, geht auch ein vollstreckbarer Titel ins Leere.

Gerhart  14.02.2022, 15:16

So würde ich auch argumentieren

Nein, da besteht kein Anspruch. Als Hauptmieter seid ihr beide gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch haftbar, und mit deinen Zahlungen ist der Mietvertrag erfüllt. Mündliche Absprachen zwischen euch sind hier wertlos.

Das ist keine Schenkung und ja, du hast einen vertraglichen Anspruch.

DaKaBo  14.02.2022, 12:42

Basierend worauf...?

Da ihr beide Hauptmieter seid, tragt ihr beide die gleichen Pflichten.

Im Innenverhältnis (also dem Verhältnis zwischen den Mietern) sind die Mieter im Zweifel zu gleichen Teilen verpflichtet, die Miete zu zahlen. Aber: Abweichende Vereinbarungen sind jedoch möglich.

Nun habt ihr nur eine mündliche Vereinbarung, dass dein Ex sich an der Miete auch beteiligen wollte. Da es wahrscheinlich keine Zeugen dafür gibt, wird es schwer werden diesen Anspruch durchzusetzen, wenn dein Ex sich quer stellt. Er könnte auch einfach behaupte, dass ihr vereinbart hattet, dass du alleine die Miete zahlst.

Ich würde erstmal eine genau Aufstellung der Schulden machen und ihn schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung auffordern. Das ist auch wichtig falls es zum Rechtsstreit kommt, denn ich denke es gibt Fristen, nach deren Ablauf du keinen Rechtsanspruch mehr auf dein Geld hast (Verjährung).

Verstreicht die Frist, wäre das sicher der Zeitpunkt sich mal von jemandem beraten zu lassen, der sich rechtlich damit auskennt. Denn dann bleibt nur noch es über den Rechtsweg einzuklagen. Und das kann sich lohnen, muss es aber nicht.

Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Vermieter besteht nicht.

Gegenüber Deinem Ex möglicherweise. Wenn er damals gesagt hat, er würde sich dann irgendwann mal beteiligen und nichts weiter, ggf. auch schriftlich, vereinbart wurde, warst Du damit die ganze Zeit einverstanden und darauf könnte er sich berufen.

Wenn dann noch der Zusatz zumindest "gedacht" und von Dir so akzeptiert war, "wenn ich mal irgendwann eine Arbeit habe", dann hast Du erst recht nichts in der Hand.

Fordere von Deinem Ex seinen Mietanteil zurück. Wenn er nichts bezahlt, hast Du Pech gehabt. Wenn er einen Teil bezahlt, nimm das und fordere den Rest seines Mietanteils. Wenn er diesen nicht bezahlt, lass es gut sein oder Dich mal anwaltlich beraten. Ich vermute mal, da wirst Du nichts holen können und kannst das Geld als Lehrgeld für die Zukunft abschreiben.

Lass Dich nie mehr wieder auf so etwas Windiges ein. Wahre Liebe mag zwar schön sein, aber wie so oft im Leben: Ohne Moos ist auf Dauer auch hier nichts los.