Eigentumsrecht Hund?

11 Antworten

Das Gericht hat hier im besten Sinne für den Hund entschieden. Ihn aus seiner Umgebung zu reißen wäre Stress pur.

Ich kann natürlich verstehen, dass Dich das ärgert, aber Du musst eben auch an den Hund denken und nicht nur an Dich.

Offenbar gibt es keinen Kaufvertrag, in dem Dein Name steht. Entsprechend lässt sich nicht beweisen, dass es Dein Hund ist und so hat das Gericht im besten Sinne für den Hund entschieden.

Und für den Rechtsstreit seit ihr als (Ex-)Besitzer verantwortlich, nicht der Staat.

banksy1993 
Fragesteller
 09.02.2022, 12:42

Es gibt einen Kaufvertrag, der auf meinen Namen läuft und sein Chip ist ebenfalls mit meinen Namen versehen. Ich finde es nur falsch, dass jemand dafür belohnt wird obwohl jemand einen Fehler gemacht hat. Der Eigentümer (Ich) hat nämlich zu dem Zeitpunkt (2019) den Hund von ihr zurückgefordert und sie hat ihn einfach nicht hergegeben.

JustASingle  09.02.2022, 12:43
@banksy1993

Es gibt einen Kaufvertrag auf Deinen Namen?! Ok ... so sehr ich das Gericht verstehe, so sehr verstehe ich dabei auch Dich und würde das Ganze daher anfechten.

So leid es mir tut, wenn man jemandem seinen Hund überlässt ohne konkrete schriftliche Abmachung, am besten mit Datum, dass der Hund nach Krankheit, Ferien etc. zurück zum Eigentümer geht, hat der Hund spätestens nach 2 Monaten seinen Eigentümer gewechselt.

Das ist eine Regelung zum Schutz der Hunde, dass sie nicht hin und hergeschoben werden. Der Hund kann für solche Situationen nämlich nichts.

Du hättest viel schneller reagieren und deinen Hund rechtlich einfordern müssen. Das wäre dir ganz einfach gelungen. Du hättest mit dem Kaufvertrag zur Polizei gehen können und mit der Polizei deinen Hund abholen können.

Es ist leider dein Fehler, dass du das nicht gewusst hast.

Übrigens wird heute auch bei Scheidungen der Hund dem zugesprochen, der mehr Zeit für den Hund hat, nicht zwingend dem, der den Hund gekauft hat.

Ein Hund der von einem Ehepartner gekauft wird, ist automatisch ein Familienhund und gehört somit beiden Partnern. Das ist relevant für Kosten aber auch im Erbrecht.

Der Familienhund kann somit nicht in die Erbmasse fallen und kann beim Partner bleiben.

Ausnahme, wenn der Hund vertraglich als Zuchthund, Sporthund oder Arbeitshund etc. eines Partners angeschafft wird.

Quelle: Das Tier im Recht

Dieses Recht dürfte mehr oder weniger auch auf Konkubinatspaare anzuwenden sein.

Man tut also gut daran sich vor dem Hundekauf genau zu informieren.

Tiere sind rechtlich nicht mehr wie früher eine Sache sondern eben Tiere mit Gefühlen.

1006 BGB ist hier dein Problem, durch den Besitz wird das Eigentum vermutet

William1307  09.02.2022, 13:01

Gut zu wissen, wenn ich das Auto von meinem Ex einfach behalte dann ist es irgendwann meins oder wie?

Goodnight  04.03.2022, 10:11
@William1307

Nein, das Auto ist kein Tier sondern eine Sache. Ein Auto untersteht nicht dem Tierschutzrecht. Auch wenn mancher das gerne hätte..

Stefan1248  09.02.2022, 13:04

Eine gesetzliche Vermutung kann aber widerlegt werden. Dadurch geht das Eigentum nicht von einem auf den anderen über.

die Begründung des Gerichts hierzu wäre interessant. Das scheint auch mit der Vermutung argumentiert zu haben. Aber warum wurden die Argumente von ihm nicht berücksichtigt?

Geht es hier tatsächlich nur um das Tier, oder eventuell auch um Machtspielchen?

Du schreibst:

ich habe 2019 meinen Hund von meiner Ex-Freundin gefordert, da sie mir diesen einfach nicht mehr zurück geben wollte, nachdem wir getrennt waren.

Offensichtlich wurde der Hund gemeinsam angeschafft - richtig?

Hättest du den Hund mit in die Beziehung gebracht, hätte die Eigentumsfrage geklärt werden können.

Du möchtest wissen:

Versteht dieses Urteil jemand oder finde nur ich das unplausibel und unfair?

Das Gericht hat hier zu Recht das Wohl des Tieres und nicht den Kleinkrieg der Ex-Partner berücksichtigt.

Aus diesem Grund soll der Hund in seiner gewohnten Umgebung bleiben, was ich nur unterstützen kann.

Hast du dich während der 2 Jahre an den Futter oder Tierarztkosten beteiligt. Wahrscheinlich nicht.

Deine Freundin konnte das Gericht wahrscheinlich auch davon überzeugen, dass sie in der Lage ist, für den Unterhalt zu sorgen.

Sehr wahrscheinlich zahlt deine Ex-Freundin auch die Hundesteuer.

Alles in allem eine nachvollziehbare und bestimmt richtige Entscheidung.

Es geht um ein Lebewesen mit eigenen Gefühlen und Empfindungen. Wenn der Hund selbst entscheiden könnte, wofür würde er sich entscheiden? Vermutlich für sein vertrautes Zuhause, das er kennt. Das Gericht hat im Sinne des Hundes entschieden und das finde ich absolut richtig.

nanfxD  09.02.2022, 12:45

Sorry aber was hat das mit der Rechtslage zu tun?

ElliLara  09.02.2022, 13:28
@nanfxD

Das Gericht wird die Rechtslage nicht missachtet haben, du kennst das Urteil genauso wenig wie ich. Ich geh davon aus dass das Gericht nicht nach Lust und Laune ohne Berücksichtigung der Rechtslage urteilt. Ich finde es einfach begrüßenswert, weil es scheinbar die Gefühle des Hundes würdigt.

Goodnight  04.03.2022, 10:15
@nanfxD

Das ist die Rechtslage.