Müssen Umsätze aus Drogengeschäften versteuert werden?

7 Antworten

Ja, muss er (§ 40 AO). Die Illegalität seiner Geschäfte ist steuerrechtlich völlig ohne Bedeutung.

Es lagen gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 EStG vor, da auch Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 Abs. 2 EStG) gegeben war. Ob Einkommensteuer u. Gewerbesteuer anfällt, hängt davon ab, ob er in demselben Zeitraum erwischt wird, in dem er die Drogen vertickt hat oder nicht. Wird er erst in einem späteren Zeitraum erwischt, muss er für den ersten Zeitraum auf jeden Fall Steuern nachzahlen und kann sich aufgrund der späteren Einziehung seines Erlöses einen Verlustvortrag (§ 10d EStG) eintragen lassen.

Der Mehrwertsteuersatz auf Drogenhandel beträgt 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG), da Drogen weder in Anlage 2 zum UStG noch in § 12 Abs. 2 UStG aufgeführt sind. Wenn der Drogendealer aber eine ordnungsgemäße Rechnung von seinen Zulieferern hatte, kann er immerhin den Vorsteuerabzug geltend machen.

Ich gebe dir grundsätzlich Recht, meine aber, dass die Finanzverwaltung in bestimmten Fällen gerade bei Drogendelikten, auf die Versteuerung verzichtet, um dem resozialisierten Täter keine Steine (sprich Geldforderungen) für sein späteres Leben in den Weg zu legen. Häufig wurden die Steuerschuldner gerade durch die oft hohen Steuerforderungen wieder dazu gebracht, illegale Geschäfte zu tätigen, um den Fiskus zu befriedigen.

In anderen Fällen habe ich selbst (ich habe vor einigen Jahren mal eine Ermittlungsgruppe zur Gewinnabschöpfung geleitet), dafür gesorgt, dass inkriminierte Gelder der Versteuerung zuflossen. Ist eigentlich ziemlich gemein, einerseits verfällt das Erlangte aus Straftaten, andererseits muss derjenige es versteuern.

@Dabbel

Ich finde das nicht gemein. Der Kriminelle weiß doch um die Steuerpflicht; also kann er sich doch darauf einrichten bzw. muss damit rechnen, dass er zusätzlich zum Einziehen seiner Beute auch noch steuerlich zur Kasse gebeten wird. Es zwingt ihn ja niemand zur Ausübung seines Geschäfts.

@blackleather

Na ja...vielleicht hätte ich das "gemein" mit einem Augenzwinkern versehen sollen.

Mein Mitleid mit solchen "Geschäftsleuten" hält sich nämlich sehr in Grenzen.

@Dabbel

Na, dann liegen wir ja wieder auf derselben Linie. :-)

@blackleather

Mir fehlt leider noch eine Grundlage für das Finanzamt um auf eine Versteuerung zu verzichten?

Eventuell kann man mit § 156 II AO argumentieren, denn wenn das Geld abgeschöpft ist, ist vorauszusehen, dass die Steuer uneinbringbar ist.

Ansonsten fehlt es mir an einer Rechtsgrundlage ob offenbar vorliegende Umsätze bzw. Einkünfte zu ignorieren.

Al Capone wurde damals auch nur wegen Steuerhinterziehung verknackt, weil das das einzige war, was man ihm nachweisen konnte. ;-)

Aber mit einer Methode die in Deutschland gegen das Grundgesetz verstoßen würde.

wenn ja, dann gibt es doch noch mehr steuern ;) sowas wie beim rauchen, dass 50% an den Staat gehen

gelder aus illeglen geschäften werden gar nicht versteuert, sondern eingezogen. denn illegal bleibt illegal und damit ist die gesamte gewinnsumme illegal..der dealer darf nichst behalten und das geld geht erstmal in die asservatenkammer, bis man weiss, was man damit noch macht.

Und was sagst du zu § 40 AO?

ungewohnterweise liegst du etwas daneben. Zum Verfall des Erlangten bzw. des Wertersatzes kommt tatsächlich noch die Steuer. Das Eine hat mit dem Anderen nicht zu tun.

@Dabbel

na, kann mich ja irren, und alles wissen tu ich nicht...ist ja interessant...macht illegale geschäfte, und zahlt doch noch steuern..wäre es da nicht überlegenswert, wenn drogengeschäfte soviel einbringen, das zu legaliseiren und die steuern einzukassieren????????????? oookayy.....BÖSE frage und überlegung.......sorrryyy.

@colt1212

Jeder Staat, der eine Legalisierung jeglicher Drogen durchsetzt, würde den Verkauf doch keinen Privatpersonen erlauben sondern das Zeug selbst oder über Subunternehmen verkaufen. Das ergibt doch einen viel höheren Gewinn als Steuern zu kassieren. Nur so als "böse Theorie" ;-)

@Aszid

hmmm...sind dann zigarettenverkäufer oder alkoholverkäufer jetzt dann diener des staates...lach...um das mal böse fortzuführen...

die 100.000€ werden komplett eingezogen .. daher fallen keine Steuern an.

Was is denn wenn die 100.000€ gar nicht mehr vorhanden sind, der Täter sie aber nachweislich mit illegalen Geschäften verdient hat?

@Aszid

Dann muss er Wertersatz leisten (§ 73a StGB). Der Staat holt sich das Geld, so oder so.