was braucht man für Voraussetzungen um Staatsanwalt oder Richter werden zu können?

12 Antworten

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Voraussetzungen für die Berufe Staatsanwalt und Richter

Die Voraussetzungen stehen in §§ 9 und 122 Abs. 1 DRiG.

http://www.gesetze-im-internet.de/drig/

Also zunächst einmal: Alles, was ich bisher hier zu dieser Frage gelesen habe stimmt leider nicht oder nur zur Hälfte. Da ich Richter bin, kann ich mal dazu Stellung nahmen:

Also Du musst zunächst einmal Abi haben und dann Jura studieren (mindestens 7 Semester). Dann musst du das Erste Juristische Staatsexamen und nach zwei Jahren Referendariat das Zweite Juristische Staatsexamen bestehen. Sofern du in beiden Examina zu den etwa 5% Besten deines Jahrgangs gehörst (je nach Bedarf schwankt das etwas), hast du eine reelle Chance, dass Deine Bewerbung erfolgreich ist. Du musst Dich dann entsprechend dem Bundesland bei der zuständigen Landesjustizverwaltung bewerben, die dann über die Einstellung entscheidet. Nach mindestens 3 Jahren und spätestens 5 Jahren wirst du dann - zunächst bist du Richter auf Probe - zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Zur Klarstellung: Man muss weder vorher Anwalt gewesen sein, noch sonstige Fortbildungen wie hier dargestellt absolvieren.

Hoffe, ich habe Dir weitergeholfen

Ron

vielen Dank für ihre Antwort, da scheint ja noch einige Arbeit auf mich zu zukommen!

Du musst der Megasportler schlechthin sein. Warst du noch nie im Gerichtssaal? Der Richter rennt acht Stunden am Stücken im Gerichtssaal hin und her. Sobald er stehen bleibt, füllt sich eine Leiste und sobald diese voll ist, ist der Angeklagte frei gesprochen. Die Anwälte der Angeklagten versuchen daher immer die Richter mit Süßwaren und Gebäck zu bestechen.

wieso kann man echt keine Fragen mehr stellen bei der solche Antworten herauskommen!!

Hallo,du musst als erstes ein Jurastudium ablolvieren.Dann mind.2 Jahre Praxis als Anwalt.Dann Weiterbildungen und Schulungen,ca.3 Jahre um einen Abschluss zum Staatsanwalt zu bekommen.Dann wieder Erfahrungen sammeln,mit Weiterbildungen und Schulungen,um wieder dann einen Abschluss zum Richter zu bekommen.Wenn du mit 18 anfangen solltest zu studieren,dann wärst du ca35-.37 Jahre,bis du an deinem Ziel angekommen bist.Doch auch wenn es sich lange anhört,lohnt es sich,wenn du das willst.Chefarzt oder Professor wird man ja auch nicht in kürzerer Zeit.Pack es an und viel Glück. LG

danke für deine gute Antwort, du bekommst von mir die hilfreichste Antwort :)

um wieder dann einen Abschluss zum Richter zu bekommen.

Stimmt so nicht. Siehe § 5 Deutsches Richtergesetz.

Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.

http://www.gesetze-im-internet.de/drig/BJNR016650961.html#BJNR016650961BJNG000300666

@ lukesteele: Die Auszeichnung für die hilfreichste Antwort hätte eher Blackleather verdient.

@PatrickLassan

danke das du mich darauf hingewiesen hast

Das ist völliger Unsinn! Du absolvierst das Jura Studium (ca. 5 Jahre) und schließt es mit dem Ersten Staatsexamen ab. Dieses berechtigt zur Aufnahme des Juristischen Vorbereitungsdienstes, der zwei Jahre dauert. Währenddessen wirst du als Referendar verschiedenen Ausbildern zugewiesen (Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Behörden und Kanzleien). Den Vorbereitungsdienst schließt du mit dem Zweiten Staatsexamen ab. JETZT kannst du als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter arbeiten. Allerdings erfordern die zwei zuletzt genannten Berufe herausragende Noten in den beiden Examina. Du musst, um Staatsanwalt oder Richter zu werden, weder vorher als Anwalt gearbeitet haben noch spezielle Fortbildungen besucht haben. Erst Recht wäre man dann nicht 35-37 Jahre. Ich bin Staatsanwalt und gerade mal 26 Jahre alt!

Gruß

Das ist ziemlicher Quatsch. Man kann durchaus mit 27 Richter sein, das ist nämlich der Regelfall......... da nur sehr wenige Richter eingestellt werden, sind die meisten Richter eben etwas älter.

Ein sehr gutes Abi und einen guten Studienabschluss. Sportlich muss man soweit ich weiss nicht sein : )