Muss ein Familienangehöriger vor Gericht aussagen?

4 Antworten

Zeugen können unter bestimmten Umständen das Recht zur Verweigerung der Aussage haben. § 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern. Bei der Verweigerung der Aussage durch die Ehefrau oder Ehemann ist nicht relevant, ob die Ehe noch besteht.

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/

Natürlich steht es dem Angehörigen frei, trotzdem auszusagen

Wann habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Zeugen können unter bestimmten Umständen das Recht zur Verweigerung der Aussage haben. § 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern. Bei der Verweigerung der Aussage durch die Ehefrau oder Ehemann ist nicht relevant, ob die Ehe noch besteht. Das Aussageverweigerungsrecht steht somit den Eheleuten auch noch nach der Scheidung zu. Stiefkinder haben gegenüber dem Stiefvater oder der Stiefmutter ein Zeugnisverweigerungsrecht, Stiefgeschwister untereinander haben dagegen kein Zeugnisverweigerungsrecht, da sie weder verwandt noch verschwägert sind.

Auch einige Berufsgruppen, wie Geistliche, Ärzte, Anwälte und Strafverteidiger haben ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 53 StPO. Dies ist vor allem beim Strafverteidiger wichtig, um sicherzustellen, dass der Beschuldigte offen mit seinem Anwalt sprechen kann, ohne dass er Angst haben muss, dass später der Verteidiger als Zeuge gegen ihn Aussagen muss. Den Strafverteidiger trifft darüber hinaus übrigens nicht nur ein Zeugnisverweigerungsrecht, sondern wegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB) im Berufsstand muss er gegebenenfalls auch schweigen.

Ferner darf gemäß § 55 StPO jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt. Beispielsweise wenn eine Aussage dazu führen könnte, dass selbst ein Strafverfahren gegen den Zeugen eingeleitet wird.

Das Zeugnisverweigerungsrecht erlaubt jedoch lediglich das Schweigen, es rechtfertigt keine Lügen. Lügt ein Zeuge, so macht er sich wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153) oder gar Meineids (§ 154) strafbar.

(https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/#:~:text=§%2052%20StPO%20trägt%20der,und%20Angehörige%20die%20Aussage%20verweigern.&text=Ferner%20darf%20gemäß%20§%2055,der%20Gefahr%20der%20Strafverfolgung%20aussetzt.)

Können Schwiegereltern ihre Aussagen auch verweigern ?

@Mrshypochonder

Ja, und auch dann, wenn die Ehe geschieden ist, weil Ex-Schwiegereltern gibt es nicht. Die bleiben einem, wenn der Partner längst auf und davon ist.

Im Zivilverfahren gelten die §§ 383, 384 ZPO. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt bei Verwandt- oder Schwägerschaft in gerader Linie und Verwandten zweiten Grades ( also nicht mehr Cousin/ Cousine). Ferner gegenüber deren Verlobten, Ehe- oder Lebenspartnern, auch wenn diese Verbindung nicht mehr besteht. 

Naja, kommt drauf an wie weit du 'Familienangehöriger' ausgelegst. Nahe angehörige haben in jedem Fall ein Zeugnisverweigerungsrecht. Der Onkel 5. Grades, den man nur auf Familienfeiern trifft ist da aber soweit ich weiß nicht mehr erfasst.

Nein, man muss nicht gegen Familienangehörige aussagen, kann aber.