Müssen meine Eltern mir meine Wohnung bezahlen?

8 Antworten

Wenn Dein Vater Unterhalt zahlt, könnte Deine Mutter es Dir ja geben. Ansonsten ist es natürlich wesentlich günstiger in einer WG zu wohnen.

Firefl 
Fragesteller
 20.07.2014, 17:43

Mein Vater zahlt keinen Unterhalt. Weil ich ja bei ihm wohne und meine schwester bei meiner Mutter.

Oderdochnicht  20.07.2014, 17:53
@Firefl

Ach so, sorry, nicht richtig gelesen :)

Wenn Du ausziehen willst, brauchst Du das Einverständnis der Sorgeberechtigten, solange du unter 18 Jahre bist. BAB bekommst Du nur, wenn Deine Eltern Geringverdiener sind und Du über 18 Jahre bist.

Versuch daher, mit dem Einverständnis am besten in eine WG zu ziehen, so daß es nicht zu teuer wird und Deine Eltern Dich unterstützen wollen. Das ist immer noch besser als darum kämpfen zu müssen.

Firefl 
Fragesteller
 20.07.2014, 18:06
@Oderdochnicht

Also beim ausziehen bin ich ja schon 18. Hab nicht mehr lange :)

Und das Problem ist auch, dass meine Eltern eben keine Geringverdiener sind. Mein Vater verdient sogar relativ gut. Und trotzdem will er mir keinen Cent geben. für ihn ist das was rein persönliches. Da ich in seinen Augen ein Nichts bin.

Das ist auch einer der Gründe wieso ich raus will.

Oderdochnicht  25.07.2014, 22:37
@Firefl
Da ich in seinen Augen ein Nichts bin.

Wenn er das so sieht, hättest Du ein gutes Argument, indem Du sagst, daß ein Auszug Dich selbstständiger machen wird, da Du Dich dann ja um solche Sachen wie Einkauf, Kochen, Putzen sowie die pünktliche Überweisung laufender Rechnungen kümmern mußt und daß dies ebenfalls der Fall sein wird, wenn Du von ihm finanziell unterstützt werden würdest. Eltern sollten, sofern sie in der Lage dazu sind, es ihren Kindern schließlich ermöglichen können, Selbstständigkeit zu erlernen.

Während der Berufsausbildung haben Sie dem Grunde nach Anspruch auf Unterhalt. Bei einer Fahrzeit von 3h pro Tag, kann sie Ihr Vater nicht mehr auf seine Wohnung verweisen. In der Regel wird von einen Bedarf von 670€ incl. 280€ für die Unterkunft ausgegangen. Sollten die 280€ für die Unterkunft nicht reichen, kann hier soweit die Kosten unabweisbar sind auch ein höherer Betrag angesetzt werden.

Müsste ich das mit meinem Vater gerichtlich klären?

Notfalls ja. Zu beachten ist natürlich auch die Leistungsfähigkeit beider Elternteile.

Muss mich meine Mutter dann überhaupt unterstützen, wenn sie sich schon um meine Schwester kümmert?

Kommt darauf an, ob die Schwester minderjährig oder priviligiert und damit vorrangig ist, oder im Rang gleichsteht. Ist sie vorrangig, dann reduziert das die Leistungsfähigkeit, ansonsten ist auf beide Kinder zu verteilen. Ist die Schwester gar nicht unterhaltsberechtigt, bleibt sie außen vor.

Grundsaetzlich sind dir beide Eltern zu unterhalt verpflichtet, haengst aber auch davon ab, ob sie genug Einkommen haben und ueberhaupt leistungsfaehig sind. Willst du Unterhalt, musst DU ihn einfordern, notfalls ueber das Gericht.

Es haengt aber halt auch von deinem Verdienst ab. Man geht von 670 Euro aus als Bedarf, es gibt einen Freibetrag von 90 Euro. Wenn du mit Ausbildungsgehalt und Kindergeld genug Geld hast, gibt es nichts mehr dazu.

Villeicht schaust du dich nach einer guenstigen kleinen Einraumwohnung oder WG um, einen Pkw wirst dann nicht brauchen, geht dort mit dem oeffentlichen Nahverkehr besser. Lass dir dann dein Kindergeld geben oder zweige es ab. Du kannst dann auch noch BAB beantragen in diesem Fall (Elternwohnung zu weit weg) und Wohngeld. Ich gehe davon aus, dass beim BAB das Einkommen der Eltern auch ueberprueft wird. Deine Mutter bekommt auch noch die Schwester angerechnet, ist ihr EInkommen aber dann noch ausreichend genug, muesste sie dir auch Unterhalt zahlen.

Wird BAB abgelehnt, weil dein Vater zu viel verdient, muesstest du ihn auf Unterhalt verklagen mit Anwalt (du bekommst Prozesskostenhilfe), aber dann hast du ja wenigstens schon die Einkommenspruefung.

Da dir rein vom Zeitaufwand her,das tägliche Pendeln nicht zugemutet werden kann,weil der Hin und Rückweg länger als 2,5 Stunden dauert,wird er dir ggf.auch Unterhalt zahlen müssen !

Ab deinem 18 Lebensjahr sind aber beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet,also im Prinzip deine Mutter auch,auch wenn sie deine Schwester noch versorgen muss,es kommt halt nur auf ihr bereinigtes Nettoeinkommen an.

Natürlich ist dann der Selbstbehalt deiner Mutter höher,weil sie für die Schwester auch noch sorgen muss. Wenn sie Unterhalt vom Vater bekommt,wird dieser mit dem Kindergeld und ihrem bereinigten Nettoeinkommen addiert.

Nur wenn sie dann über ihrem Selbstbehalt liegen würde,müsste sie ggf.prozentual Unterhalt an dich leisten.

Von deinem Unterhaltsanspruch wird dein Azubi Nettoeinkommen abgezogen und dein volles Kindergeld auch.

Du solltest dann also bei der Agentur für Arbeit BAB - beantragen,die werden deine Eltern dann anschreiben. Sie müssen dann Auskunft über die wirtschaftliche wie finanzielle Situation geben,du musst dein Ausbildungsvertrag in Kopie einreichen,denn deine Vergütung spiel auch eine Rolle.

Dann wird nach der Prüfung der Einkommen entschieden,ob und wenn ja,wie viel Unterhalt jedes Elternteil zahlen müsste,wenn nicht,würdest du eine BAB - Zahlung bekommen.

Weigert sich der Vater,obwohl er zahlen müsste,wird dir dann nur eine Klage bleiben,wenn du an dein dir zustehendes Geld kommen möchtest.

Firefl 
Fragesteller
 20.07.2014, 18:12

Ah ok danke.

Muss ich mit meiner Mutter mal besprechen

Meine Eltern sind geschieden, haben aber beide das Sorgerecht. Und mein Vater will mir kein Geld geben, weil ich, seiner Meinung nach, ein Versager bin :)

Wenn er zu Unterhalt verpflichtet ist, dann muss er zahlen oder man verklagt ihn.

Möglich, Dass Du BAB beantragen kannst, aber erst mal würden Unterhaltszahlungen vorgehen.

Man könnte Dir Z.B. erst mal das Kindergeld bezahlen, vielleicht reicht das dann schon.

Firefl 
Fragesteller
 20.07.2014, 17:47

Ja stimmt. Müsste ich mir nochmal ausrechnen. Wenn meine Mutter mir dann gelegentlich Geld gibt wird das eventuell sogar.

Danke