Müssen Großeltern an Enkel Unterhalt zahlen, wenn Vater verstorben und von Mutter geschieden?
Hallo, ich versuche es knapp zu halten. Mein Sohn ist vor 2 Jahren gestorben. Er hat 2 Kinder mit seiner Exfrau (geschieden seit 2002). Er hatte von uns schon unser Haus vorher geschenkt bekommen (wir dafür lebenslanges Wohnrecht). Er hatte kein Testament gemacht. Nach seinem Tod haben seine Kinder (heute 16 + 19 Jahre alt) seine Lebensversicherung bekommen und von uns 500,- € (250,- pro Kind) Unterhalt - weil wir Angst hatten, das Haus dann auch noch zu verlieren. Er hatte ihnen damals freiwillig je 500,- € bezahlt. Da mein Mann und ich sehr wenig Rente bekommen, konnten wir nach 1 Jahr die 500,- € nicht mehr aufbringen und zahlen jetzt nur noch 400,-- €. Ohne Kommentar ging das bis heute. Nun wollen Sie doch wieder 500,- € haben. Wir haben zusammen 800,- € Rente + 630,- € Mieteinnahmen. Müssen wir jetzt wieder die 500,- € bezahlen? Wir sind doch unter der Armutsgrenze. Was können wir tun? Seine Exfrau geht arbeiten und besitzt auch ein Haus.
3 Antworten
Grds. schuldet ihr euren Enkeln nur dann Unterhalt, wenn die Mutter den nicht aufbringen kann, ihr unterhaltsfähig wärt und die Enkel einen Bedarf hätten. All das erkenne ich der Fallschilderung nach nicht :-)
Darüberhinaus käme ein Widerruif der Schenkung n. § 528 Abs. 1 BGB in Betracht.
Ihr solltet das mit einem Fachanwalt erörtern, der alle Fakten kennt :-O
G imager761
Ja. Aber nur zivilrechtlich, wenn also die Enkel Unterhalt von den Großeltern beanspruchen. Gibt es Sozialleistungen für die Enkel, kann das Sozialamt nicht gegen die Großeltern vorgehen.
http://www.ruby-erbrecht.de/erbrecht-abc/u/UnterhaltspflichtRangfolge.php?dir_no=688
Zunächstmal sind die Eltern also auch die Mutter unterhaltspflichtig. Können die Eltern den Unterhalt nicht aufbringen, dann muß das Kind ggf. sein Vermögen angreifen.
Danach sind die 4 Großeltern im Verhältnis der Leistungsfähigkeit an der Reihe. Bei den Großeltern ist der Selbstbehalt jeweils 1600€ dazu kämen nochmal 1280€ für den Ehegatten. Zusammen wäre Ihr Selbstbehalt somit mindestens 2880€. Davon seid ihr ja weit entfernt, so das Unterhalt schon mangels Leistungsfähigkeit nicht in Frage kommt.
Eine Auskunft über das Einkommen und Vermögen wäre natürlich ungeachtet dessen zu erteilen. Für die Auskunftspflicht kommt es nämlich nicht darauf an, ob am Ende tatsächlich Unterhalt geschuldet wird, sondern nur ob das grundsätzlich möglich wäre.