Müssen Großeltern an Enkel Unterhalt zahlen, wenn Vater verstorben und von Mutter geschieden?

3 Antworten

Grds. schuldet ihr euren Enkeln nur dann Unterhalt, wenn die Mutter den nicht aufbringen kann, ihr unterhaltsfähig wärt und die Enkel einen Bedarf hätten. All das erkenne ich der Fallschilderung nach nicht :-)

Darüberhinaus käme ein Widerruif der Schenkung n. § 528 Abs. 1 BGB in Betracht.

Ihr solltet das mit einem Fachanwalt erörtern, der alle Fakten kennt :-O

G imager761

Zunächstmal sind die Eltern also auch die Mutter unterhaltspflichtig. Können die Eltern den Unterhalt nicht aufbringen, dann muß das Kind ggf. sein Vermögen angreifen.

Danach sind die 4 Großeltern im Verhältnis der Leistungsfähigkeit an der Reihe. Bei den Großeltern ist der Selbstbehalt jeweils 1600€ dazu kämen nochmal 1280€ für den Ehegatten. Zusammen wäre Ihr Selbstbehalt somit mindestens 2880€. Davon seid ihr ja weit entfernt, so das Unterhalt schon mangels Leistungsfähigkeit nicht in Frage kommt.

ichweisnix  07.10.2013, 08:31

Eine Auskunft über das Einkommen und Vermögen wäre natürlich ungeachtet dessen zu erteilen. Für die Auskunftspflicht kommt es nämlich nicht darauf an, ob am Ende tatsächlich Unterhalt geschuldet wird, sondern nur ob das grundsätzlich möglich wäre.