Unterhalt von Mann an Frau, wenn Kind bei Ihm wohnt?

8 Antworten

Das Kind hat Anspruch auf Barunterhalt von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt.

Ob Ehegatten oder Trennungsunterhalt gezahlt werden muss, hängt von der Höhe der jeweiligen Einkommen und davon ab, ob ein Ehepartner sogenannte ehebedingten Nachteile geltend machen kann.

Pauschal kann man also keine Aussage treffen, sondern es ist notwendig alle relevanten Faktoren zu kennen.

Auch wenn es vor ein paar Jahren eine Gesetzesänderung gegeben hat, so besteht doch immer noch sehr häufig Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Also grundsaetzlich schliesst die Tatsache, dass das Kind bei einem wohnt nicht aus, dass man auch Ehegattenunterhalt zahlen muss. Man muss da erst mal von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterscheiden. Der Trennungsunterhalt wird meist grosszuegiger berechnet, waehrend beim nachehelichen Unterhalt davon ausgegangen wird, dass die Frau sich bis dahin ja eine Stelle suchen konnte, wodurch sie versorgt ist.

Bleibt das Kind beim Vater, muesste die Mutter hingegen auch Unterhalt fuer das Kind an den Vater zahlen, wenn sie leistungsfaehig ist.

Es haengt also alles von den genauen Umstaenden ab, was er verdient, was die Ehefrau verdient, sogar vom Alter und der Dauer der Ehe kann es abhaengen.

Wenn man jetzt mal davon ausgeht, dass er wesentlich mehr verdient als sie, dann wuerde ich mal davon ausgehen, dass ihr waehrend der Trennung ein gewisser Unterhalt fuer sich zugesprochen wird und dass sie nach der Scheidung dann wohl allein klar kommen muss. Aber das ist auch immer eine Einzelfallentscheidung.

Also mal der Reihe nach:

  1. Wenn das Kind bei ihm wohnt, muss er keinen Kindesunterhalt an die Frau zahlen.
  2. Ob er an die Frau Unterhalt zahlen muss, hängt a) davon ab, wie lange sie verheiratet waren und b) ob sie arbeitsfähig ist. Wenn sie arbeitsfähig ist, muss er so lange "Trennungsunterhalt" zahlen, bis sie einen Arbeitsplatz gefunden hat (und das darf sie nicht "böswillig hinauszögern")..

Die Frage erübrigt sich, wenn sie ohnehin arbeiten geht. Die Höhe des "Trennungsunterhalts" legt das Gericht fest, dazu müssen beide Einkommensnachweise vorlegen.

Das "Schuldprinzip" ist schon seit Jahrzehnten abgeschafft, es ist also unerheblich, warum die beiden sich scheiden lassen wollen.

Zuerst einmal hat das noch minderjährige Kind einen Unterhaltsanspruch.
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt - egal ob Mutter oder Vater - , muss diesen Unterhalt vom anderen Elternteil einfordern und für die Lebenshaltungskosten des Kindes einsetzen....

Während des Trennungsjahres, welches der Scheidung vorausgeht, hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen ggf. Anspruch auf Trennungsunterhalt vom anderen Ehepartner.

- Würde beispielsweise die Frau ein sehr viel höheres Einkommen als der Mann haben, müsste sie Kindesunterhalt und ggf. auch noch Trennungsunterhalt für den Mann zahlen.
- Hätte dagegen der Mann ein hohes Einkommen, könnte er trotzdem Unterhalt für das Kind einfordern, müsste aber ggf. selbst Trennungsunterhalt für die Frau zahlen (wodurch sich ihr Einkommen wiederum erhöhen würde... und dadurch ggf. auch der Unterhalt für das Kind....)

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit der Scheidung.
Nachehelicher Unterhalt wird nur noch in Ausnahmen zugesprochen (und dann meist befristet)....

Der Kindesunterhalt, den ein Elternteil einfordern kann, endet mit der Volljährigkeit des Kindes.
Ggf. hat das Kind über seinen 18. Geburtstag hinaus weiterhin einen Anspruch auf Barunterhalt, den es dann aber selbst einfordern muss - und dann bei beiden Eltern, da dann beide barunterhaltspflichtig wären....

naja,nicht ganz gekippt. Das sind zwei völlig unterschiedlche Dinge. Das eine ist Kindesunterhalt, das anderen ist Trennungs- bzw. nachehelicher Unterhalt. Wenn sie selbst arbeiten geht und nicht, muss evtl. die Frau noch Unterhalt für das beim Vater lebende Kind zahlen.