Müssen Beteiligte das Passwort herausgeben?
Folgender Fall:
Person A hat ein Kind entführt. Auf seiner verschlüsselten Festplatte kann im die Tat nachgewiesen werden und dort befindet sich zudem der Ort des Kindes. Da keiner sich selbst belasten muss, gibt Person A das Passwort natürlich nicht raus.
Jetzt gibt es aber eine Person B von der man weiss, dass sie das Passwort auch kennt. Person B steht aber nicht in Zusammenhang mit der Entführung.
Muss Person B nun dieses Passwort rausgeben?
8 Antworten
Man hat nur ein Verweigerungsrecht, wenn man sich selbst oder einen nahen angehörigen (Kind / Eltern / Ehegatten) belasten würde.
Das Problem ist, dass so etwas in der Praxis trotzdem nichts bringt. Person B könnte ein beliebiges Passwort nennen und behaupten - wenn das nicht klappt - dass dann wohl A es geändert haben müsse. Oer er sagt, dass es ihm einfach nicht einfällt.
Beides lässt sich nicht oder nur seehr schwer als unwahr beweisen. Und in Deutschland gibt es - im unterschied z:b. zu England - keine Erzwingungshaft zur Passwortherausgabe.
Es gibt da glaub ich ne maximalzeit die man einsitzt, aber die liegt bei 1-2 Jahren....
Das ganze ist halt aus diesem Grund auch nicht sinnvoll. Erstmal kann jeder ein Passwort vergessen, gerade in Stresssituationen. Dann gibt es z.B. bei verschlüsselten Containern die Möglichkeit eine zweite partition zu erstellen mit einem anderen Passwort. Ich nenne Passwort B, das führt auf Partition B, wo nur Katzenfotos oder so liegen. Es gibt technisch keine Möglichkeit zu beweisen oder zu wiederlegen, dass eine weitere Partition A existiert.
Genau derselbe Grund, aus dem Folter nichts bringt - das Ergebnis ist theoretisch wertlos...
wenn B sagt er habe es vergessen muss man ihm erstmal glauben, oder ihm nachweisen das er lügt.
kommt es im nachhinein raus das er gelogen hat wird es brenzlich dann ist schluss mit lustig, die staatsanwälte werden dann bestimmt kreativ und lasten ihm soviel wie möglich an.
Wenn gefahr im versug steht, würde ich sagen, ja.
Sonst wird das auf jeden fall immer mit einem Beschluss eines Richters / einer Richterin gehen.
Danke. Was passiert, wenn Person B einfach sagt "Ich hab es vergessen" und es somit nicht rausgibt?
Dann wird die Polizei nichts machen können, weil Deutsche gesetze und dasi sit auch gut... Stell dir mal vor es wäre so, dass wenn du ein Passwort einer Person mal kanntest und es vergessen hast, willst du ja auch nicht gefoltert werden (übertrieben).
Kommt drauf an, in welchem Verhältnis Person B zu A steht.
Beim Ehepartner zum Beispiel bestünde keine Verpflichtung. Bei einem Bekannten hingegen schon.
Sofern Person B kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, muss er aussagen.
Danke :) Was passiert, wenn Person B einfach sagt "Ich hab es vergessen" und es somit nicht rausgibt?
Wenn das zutrifft, ist es okay, wenn er lügt, ist er ein asozialer Armleuchter.
Dann sollte Sie es wirklich vergessen haben, wenn ihr nachgewiesen werden kann, dass Sie es noch wusste, geht's wegen Meineid und Strafvereitelung in den Knast.
Wenn das glaubhaft ist, wird man nichts machen können.
Unglaubhaft wäre es, wenn man wüsste, dass er sich erst vor kurzem eingeloggt hätte.
Dann kämen so einige Dinge in Betracht. Z.B. was Patrick schrieb, unterlassene Hilfeleistung, Vertuschung von Straftaten, ggf. sogar Mittäterschaft... aber da müssten noch mehr Hinweise zu finden sein.
Ich habe schon mal ein Password vergessen, nachdem ich 10 Tage im Urlaub war. Dabei ging es nicht mal um eine Straftat.
10 Tage sind im Zusammenhang mit Passwörtern auch eine Ewigkeit. Vor allem, wenn es Urlaub war. Da wird ja die biologische Festplatte formattiert.
Wenn man in England das Passwort wirklich vergessen hat, ist man wohl am A*sch