Darf ich in diesem Fall eine private Adresse rausgeben?

4 Antworten

Also wenn ich mich richtig erinnere, ist die Weitergabe personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur mit Zustimmung der Person zulässig, um deren Daten es sich handelt.

Stimmt so generell gesagt nicht. Natürlich darf ich als Privatperson solche Angaben machen. Glaubst du wirklich das ich die Frage wo wohnt der oder jener im privaten Umfeld nicht weiter geben darf. Sieh doch einfach mal im Gesetz nach für wenn das gilt. Du wirst feststellen das es ins gewerbliche Umfeld gehört.

@Anton96

Ok, wenn du dir da sicher bist.

@Tonmeister

Es wird leider viel zu oft bei Datenschutzfragen vom gewerblichen auf den privaten Bereich über tragen ohne sich zu Fragen ob das überjaupt Sinn macht. So kann ich natürlich im privaten Bereich problemlos eine Telefonnummer weiter geben auch ohne den Anschluss Inhaber vorher zu fragen.

frage sie doch einfach wo die anzeigen gemacht wurden. du kannst die adresse dann ja der polizei geben falls diese sie noch nicht hat.

alles andere ist da sicher nicht sinnvoll.

Nein, solange es keine beruflichen ( z.B. praktizierender Anwalt / Pfarrer ) Verschwiegenheitsklauseln seitens Berufsethos oder arbeitgeberseitiger Diskkretion ( Firmenkunden / Hotelgäste... ) gibt. Rein privat ohne o.G. Verpflichtungen / Quellen darfst Du in soweit Auskunft erteilen, wie sie der Realität / Wahrheit entsprechen. ( z.B. ein Fremdgeher im persöhnlichen Liebesumfeld ) .

Fremdgeher im Liebesumfeld; was es alles gibt.

Also ich würde sie nur rausgeben wenn es die Frau auch schriftlich beweisen kann mit den Anzeigen ^^