In Fremden Account einloggen Strafe?

5 Antworten

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allo,

"hacken" als solches ist ja kein Begriff aus dem StGB.

Wenn das Passwort z.B. durch einen Trojaner erlangst, begehst du eine Straftat nach §202a StGB "Ausspähen von Daten".

Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das heißt im Umkehrschluss, wenn du jemanden über die Schulter schaust, während er sein Passwort eingibt, ist das kein Ausspähen von Daten, da du ja die Zugangssicherung nicht überwindest.

Wenn du jetzt in einem fremden Account bist und dort Daten veränderst, begehst du entweder eine Datenveränderung, §303a StGB

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

oder je nach Umständen sogar eine Computersabotage nach §303b StGB

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er

1.eine Tat nach §

 

303a

 

Abs. 1 begeht,

[...]

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wahrscheinlicher dürfte aber ein 303a StGB vorliegen.

Lange Rede, kurzer Unsinn: Die von dir beschriebene Handlung ist verboten.

Beste Grüße

Das ist gesetzlich glaube ich NICHT erlaubt. Erst recht nicht irgendwas manipulieren

Ein ganz klarer Fall eines eindeutigen "Es kommt draufan".

Ist nicht Erlaubt 

ja. zählt als hacken.