Gibt es eine "begleitete Übergabe" (Umgangsrecht)?

3 Antworten

du kannst eine Freundin, einen Freund, Bruder, Schwestern, Eltern, Nachbarn bitten , bei der Übergabe des Kindes an den Vater anwesend zu sein. Das ist oft hilfreich, weil die Übergabe dann einigermaßen neutral erfolgt und das Kind nicht von den feindseligen Atmosphären der Eltern sozusagen erschlagen wird. Wenn das Kind alt genug ist, kannst du es, wenn es klingelt, auch alleine losschicken. Es muss halt seine Wochenendtasche tragen können.

Beim Umgang selbst ist keiner dabei. Aber gegen ein: "Guten Tag, also hier ist Kurtchen und seine Tasche für´s Wochenende" wird er wohl kaum etwas gegen haben können. Und wenn doch, ist das auch egal. Du lässt dich einfach nicht blicken.

Selbstverständlich, dafür braucht es auch kein Gericht.

Du suchst Dir eine Person aus und die ist zum Übergabetermin anwesend.

Du nicht.

Fertig.

Kein Richter kann bestimmen, das Du da anwesend sein musst.

Und Dein Ex erst recht nicht.

Von Experte Kessie1 bestätigt

du kannst die übergaben regeln wie du möchtest. er kann das kind:

  • bei dir zu hause abholen und dort wieder übergeben
  • du kannst das deinen freund, einen freund/freundin, deine eltern machen lassen von dir zu hause aus
  • er kann das kind freitags in der kita abholen und montags wieder bringen ohne das ihr euch dort begegnet.

alternativ kannst du einen umgangspfleger beantragen beim familiengericht. aber das ist nicht so einfach.