Vorgarten pflastern bis zur Grundstücksgrenze?

1 Antwort

Zunächst ist bei der Gemeinde zu klären, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer anderen baurechtlichen Satzung liegt, z.B. einer Vorgartensatzung. Ist das nicht der Fall oder versrößt das Vorhaben nicht gegen dortige Festsetzungen, greift das Nachbarrecht (NachbG NRW). Grünstreifenpflicht beinhaltet es aber nicht.

Ohne hier die Einzelheiten zu kennen konstruiere ich mal einen Fall, wie es dumm laufen könnte:

Du pflasterst bis zur Grenze. Ordentlich wie Du bist, schließt Du deine Fläche mit Kantsteinen ab, die Du stabil in ein Mörtelbett setzt. Nachdem alles fertig ist, kommt deine Nachbarin und verlangt eine Einfriedung nach §32 NachbG NRW. Nach jahrelangem Rechtsstreit mit 4-5stelligen Kosten über Anwendbarkeit der §§32-39 musst Du schließlich deine Kantsteine teilweise beseitigen, damit Fundamente für die Pfosten eines Maschendrahtzaunes, den Du hälftig bezahlen musst, hergestellt werden können.

Mein Apell: Einigt Euch ohne Gesetz und Gesetzeshüter, alles Andere wird teurer und unangenehmer.