Müssen Anklägerinnern einer Vergewaltigung Anwälte und Gerichtsverlauf selber zahlen oder wird ihnen das freigestellt?

8 Antworten

Zunächst einmal hat das Opfer die Möglichkeit der Nebenklage. Hierfür kann es Prozesskostenhilfe beantragen. Desweiteren kann ihm das Gericht auch auf Staatskosten einen Opferbeistand beiordnen (§ 397a StPO). Schließlich gibt es noch die Möglichkeit der Adhäsionsklage. Dafür kann, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, ebenfalls Prozesskostenhilfe bewilligt werden oder das zahlt eine Rechtsschutzversicherung. Schließlich gewährt ggf. auch der Weiße Ring einen Zuschuss für anwaltliche Unterstützung.

Ankläger ist der Staatsanwalt, und Zeugen brauchen keinen Anwalt, außer vl im Zivilprozess wenn strafrechtlich nichts raus kommt, und auf dessen Kosten bleiben sie evtl sitzen wenn sie verlieren und vorher keine Deckungszusage eingeholt haben und die Versicherung nicht zahlen will.

Angeklagte bleiben auch wenn sie unschuldig sind auf den Anwaltskosten sitzen sofern sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du täuscht dich, Kostenrisiko hat man nur im Zivilrecht, da zahlt der Verlierer.

Strafrechtlich ist ja die Staatsanwaltschaft Ankläger. Da sagt man "nur" als zeuge aus. Und wenn es da zu einer Verurteilung kommt dann hat mana uch Anspruch auf Schmerzensgeld. Da hängt man sich sozusagen dran mit der Klage darum.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im Strafverfahren muss das Opfer nichts zahlen, hier klagt aber auch die Staatsanwaltschaft, nicht das Opfer.

In einem Zivilverfahren (das es zum Beispiel wegen Schmerzensgeld geben kann) gilt dasselbe was für alle anderen gilt, wer welchen Kostenanteil trägt hängt vor allem vom Ausgang des Verfahrens ab.