Können nur Anwälte jemanden und man sich selbst vor Gericht Verteidigen?

6 Antworten

Das sind Regeln, die nur entweder Anwälte oder sich selbst zulassen. Du kannst natürlich ein Ansuchen stellen, dass Dich jemand anderes verteidigt, doch wird es kaum eine Chance geben, dass das bewilligt wird. Warum nimmst Du Dir keinen Anwalt, und instruierst ihn entsprechend Deinen Vorstellungen, oder denen, die dieser "andere" hätte, der Dich verteidigen sollte? LG Silvie

Grunger1913 
Fragesteller
 13.02.2015, 04:59

Ich würde jemanden vertreten wollen, da Anwälte teuer sind und Ich mich dafür interessiere (um zu sehen was möglich ist). Zudem wäre es interessant neue verfahrenswege einzuschlagen. Des weiteren sind auch Richter und Staatsanwälte sowie Rechtsanwälte nicht unbedingt immer unparteiisch bzw. Machen untereinander deals was bei mir nicht funktioniert 😉

In jedem Fall musst Du ein Ansuchen stellen. Ob es bewilligt wird, wirst Du dann sehen. LG Silvie

Das kommt drauf an.

In Fällen des Anwaltszwangs (verbrechen, Verfahren vor Schöffen-, Land-, Oberlandes-, Kammer- und Bundesgerichten kann kann udn muss der Angeklagte, oder Beklagte von einem Anwalt vertreten werden.

Vor dem Amtsgericht kann man sich mit Einzelvollmacht von jedem vertreten lassen.

Grunger1913 
Fragesteller
 13.02.2015, 05:05

Wäre tatsächlich Amtsgericht.

wfwbinder  13.02.2015, 05:06
@Grunger1913

Dann geht es.

Also in Zivilsachen, oder bei kleinen Straftaten.

Ronox  13.02.2015, 16:33
@wfwbinder

Das ist falsch... in Zivilsachen vor dem Amtsgericht kann man sich zwar auch von anderen Personen als einem Rechtsanwalt vertreten lassen, aber dieser Personenkreis ist stark eingeschränkt (§ 79 II ZPO).

Jeder kann ein andere Verteidigen. Nur sollte dieser Person mit die Gesetze gut vertraut sein. Merkt der Richter dass es nicht so ist, wird die Person nicht als Verteidiger zugelassen.

Kurz : Lieber ein Anwalt.

Jeder kann andere und sich selbst verteidigen

Grunger1913 
Fragesteller
 13.02.2015, 05:01

In welchem Gesetz kann ich die's nachlesen? Will mich erstmal nur mit dem Fall beschäftigen.