DeckungskostenZusage von Rechtschutzv., Gericht verloren- lege Berufung ein. Muss jetzt gezahlt werden?

3 Antworten

Der Normalfall ist so:

Wenn Du eine Deckungszusage von Deiner Rechtsschutzversicherung für diesen Prozess hattest, hat Dein Anwalt sich die bei der Versicherung eingeholt bzw. bestätigen lassen. Wenn diese bei Deinem Anwalt vorliegt, dann brauchst Du Dir um die Kosten keine Gedanken zu machen, die Abrechnung regelt der Anwalt dann für Dich, auch die Kosten des generischen Anwalts. Du hast da keine Kosten (außer Du hast eine Selbstbeteiligung vereinbart, das kannst Du selbst in Deinem Vertrag nachsehen). Die Kosten für den Prozess werden jetzt erst mal abgerechnet.

Der evtl. Berufungsprozess ist dann eine neue Geschichte.

Ob Dein Beitrag dann ab der nächsten Fälligkeit erhöht wird, ist eine andere Sache, das hat mit Deiner Frage ja nichts zu tun. Das merkst Du ja dann.

Was die Kosten für Berufung betrifft, fragst Du einfach Deinen Anwalt, ob die Deckungszusage auch für die Berufung gilt, bzw. ob dafür eine Deckungszusage vorliegt.

Hallo Mareike2012,

der Versicherungsbeitrag der Rechtsschutzversicherung wird nicht automatisch höher, nur weil du einen Rechtsschutzfall der Versicherung meldest.

Wichtig ist, dass du auch für die Berufung (also für die zweite Instanz) eine neue Deckungszusage einholst. Im besten Fall erledigt das der Rechtsanwalt für Dich.

Der Rechtsanwalt rechnet direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab. Wann welche Kosten abgerechnet werden, ist für Dich also eigentlich nicht wichtig.

Die Rechtsschutzversicherung sollte alle anfallenden Kosten, wie Rechtsanwaltsgebühren (deines Anwaltes und ggf. den der Gegenseite), Gerichtskosten, Reisekosten übernehmen.

Viele Grüße,

Sven

Wenn Sie eine Deckungszusage Ihres RS-Versicherers haben, werden die Kosten der ersten Instanz übernommen. Wenn Sie also eine Gerichtskostenrechnung erhalten, reichen Sie diese bitte unverzüglich an den Versicherer unter Angabe der Schadennummer weiter.

Die Prämie wird durch diesen Prozess auch nicht steigen.

Wenn Ihr Anwalt das Urteil mit Rechtsmittel angreifen will, sollte er für die II. Instanz kostendeckenden Rechtsschutz einholen. Ich sehe keinen Grund, dass Rechtsschutz verweigert würden.

Am besten Sie vertrauen Ihrem Anwalt.