Müssen AN Kassendifferenzen erstatten?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das ist nicht rechtmäßig, wenn die Chefin Ihrer Frau Minus-Differenzen von allen Mitarbeitern einfordert und Plus-Differenzen für sich behält, zumal alle Mitarbeiter Zugriff auf die Kasse haben..

Es wäre zulässig, dass ein einzelnerr Mitarbeiter haften muss, wenn die Chefin dem betreffenden Mitarbeiter sein Verschulden / Vorsatz nachweisen kann.

Falls der Einzelnachweis nicht möglich ist, kann eine sogenannte "Mankohaftung" vereinbart werden.

Eine Mankohaftung ist nur dann zulässig, wenn:

- eine solche Haftung vereinbart wurde,

- der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ein Mankogeld zahlt, welches in der Höhe den durchschnittlichen Fehlbeständen entspricht.

http://www.arbeitsrecht.org/blog/blog-post/2010/02/27/mankohaftung-und-kassenfehlbestaende-wer-zahlt/

Peter Kleinsorge

glaubst du nicht auch des es sinnvoller ist sich von einem anwalt beraten zu lassen ???

 

mal ehrlich woher willst du wissen das die antworten hier stimmen ???

 

meiner meinung nach ist das so nicht erlaubt

Natürlich gehts erst zum Anwalt bevors hart auf hart kommt, aber eine Tendenz lässt sich ja schon aus den Antworten ableiten. Es gibt hier bestimmt nicht nur Schrottantworten

Nein, das geht nicht. Wenn schon zwei Mitarbeiter kassieren, ist dies nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber hat ja auch die Möglichkeit, jedem Mitarbeiter seine eigene Kasse einzuräumen. Nur weil der Arbeitgeber hier sparen möchte, kann er "sein Problem" nicht kollektiv verteilen. Man kann schließlich nur "bestraft" werden, wenn man auch der Verursacher ist.

Die Chefin Deiner Frau kann die Differenz nur von der Person einfordern, die die Differenz verursacht hat .Dann greift der § 280 BGB, Arbeitsvertragsrecht (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung)

Wenn Deine Frau den Schaden nicht verursacht hat, kann ihre Chefin von ihr auch kein Geld verlangen. Im Arbeitsvertragsrecht § 619a  BGB "Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers" steht:  Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber Ersatz für den aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Schaden nur zu leisten, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

 

Rein intuitiv würde ich sagen, dass kein Anspruch auf Ersatz des Fehlbetrages besteht, da die Differenz niemand speziellem angelastet werden kann. Und man kann ja keiner Mitarbeiterin zumuten, das Fehlverhalten anderer auszubaden. Wenn etwas geklaut wird bei Saturn, können die ja auch nicht der Kassiererin den Schadensbetrag vom Gehalt abziehen