Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Strafanzeige wegen üble Nachrede bekommen mit einem Anhördungsbogen von der Polizei bekommen.
Zur Sachlage:
Ein Bekannter hat über eine Partnerapp eine Frau kennengelernt und diese Frau kommt aus meiner Stadt. Er schrieb mich über Whatsapp an und fragte mich, ob ich sie kenne und wollte Informationen und schickte mir ein Bild von ihr. Ich schrieb ihm, dass ich diese Frau kenne, aber nicht persönlich und dass über sie erzählt wird, dass sie mehrere Männergeschichten am laufen hätte (ich schrieb es, aber auch schickte ich meinem Bekannten eine Audio über whatsapp)
Er rief mich dazu noch telefonisch an und ich sagte ihm, dass er sich doch erst einmal ein eigenes Bild über diese Frau machen sollte.
Diese Whatsapp Nachrichten waren eine private und vertrauliche Kommunikation zwischen meinem Bekannten und mir und wurde auch nicht öffentlich gemacht. Dieses ganze Gespräch, sowie die Nachrichten fanden und in einer halbe Stunde an einem Tag statt. Danach hatte ich keinen Kontakt mehr zu meinem Bekannten und zu der Frau habe ich niemals Kontakt gehabt oder aufgenommen.
Doch, er ging zu dieser Frau hin und erzählte und zeigte ihr wohl die Nachrichten und gab dazu noch meine Handynummer, ohne meine Einwilligung an diese Frau weiter. Diese Frau ging zur Polizei und erstattete Anzeige wegen üble Nachrede.
Jetzt möchte ich den Anhörungsbogen ausfüllen und um Einstellung des Verfahrens bitten, da ich mir keinen Anwalt nehmen möchte. Ein Anwalt wird sich die Ermittlungsakte schicken lassen und eine Einlassung schreiben und die Einstellung des Verfahrens fordern - dieses kostet 650 Euro.
Ich würde im Anhörungsbogen schreiben:
dass ich ein vertrauliches und privates Gespräch mit einem Bekannten hatte, der ohne mein Einverständnis meine Handynummer weitergegeben hat.
Das Opfer kenne ich nicht und auch habe ich niemals über FB agiert, sowie Unwahrkeiten erzählt und jemanden beleidigt.
Ich bitte um Einstellung des Verfahrens.
Was meint ihr - sollte ich doch juristische Hilfe in Anspruch nehmen? Im Netz habe ich gelesen, dass man eigentlich bei solch geringfügigen Dingen keine anwaltliche Vertretung bräuchte. In derartigen Fällen handelt es sich um keine notwendige Verteidigung im Sinne § 140 StGB und eigentlich verfolgt die Staatsanwaltschaft bei üble Nachrede nur bei öffentlichem Interesse bei besonders schweren Fällen.
Hätte ich dem Bekannten doch niemals etwas gesagt ... dabei wollte ich ihm nur einen Rat geben, aber daraus habe ich jetzt gelernt.
Dazu finde ich es schlimm, dass der Bekannte einfach meine Daten ohne meine Einwilligung weiter gegeben hat. Durch das neue personenbezogene Datenschutzgesetzt ist dieses nicht erlaubt.
Auch habe ich gehört, dass Whatsapp Nachrichten als Beweise gar nicht zugelassen werden, da ja nicht bewiesen ist, wer auf der anderen Seite schreibt.