Strafanzeige wegen üble Nachrede auf sexueller Grundlage?
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Strafanzeige wegen üble Nachrede bekommen mit einem Anhördungsbogen von der Polizei bekommen.
Zur Sachlage:
Ein Bekannter hat über eine Partnerapp eine Frau kennengelernt und diese Frau kommt aus meiner Stadt. Er schrieb mich über Whatsapp an und fragte mich, ob ich sie kenne und wollte Informationen und schickte mir ein Bild von ihr. Ich schrieb ihm, dass ich diese Frau kenne, aber nicht persönlich und dass über sie erzählt wird, dass sie mehrere Männergeschichten am laufen hätte (ich schrieb es, aber auch schickte ich meinem Bekannten eine Audio über whatsapp)
Er rief mich dazu noch telefonisch an und ich sagte ihm, dass er sich doch erst einmal ein eigenes Bild über diese Frau machen sollte.
Diese Whatsapp Nachrichten waren eine private und vertrauliche Kommunikation zwischen meinem Bekannten und mir und wurde auch nicht öffentlich gemacht. Dieses ganze Gespräch, sowie die Nachrichten fanden und in einer halbe Stunde an einem Tag statt. Danach hatte ich keinen Kontakt mehr zu meinem Bekannten und zu der Frau habe ich niemals Kontakt gehabt oder aufgenommen.
Doch, er ging zu dieser Frau hin und erzählte und zeigte ihr wohl die Nachrichten und gab dazu noch meine Handynummer, ohne meine Einwilligung an diese Frau weiter. Diese Frau ging zur Polizei und erstattete Anzeige wegen üble Nachrede.
Jetzt möchte ich den Anhörungsbogen ausfüllen und um Einstellung des Verfahrens bitten, da ich mir keinen Anwalt nehmen möchte. Ein Anwalt wird sich die Ermittlungsakte schicken lassen und eine Einlassung schreiben und die Einstellung des Verfahrens fordern - dieses kostet 650 Euro.
Ich würde im Anhörungsbogen schreiben:
dass ich ein vertrauliches und privates Gespräch mit einem Bekannten hatte, der ohne mein Einverständnis meine Handynummer weitergegeben hat.
Das Opfer kenne ich nicht und auch habe ich niemals über FB agiert, sowie Unwahrkeiten erzählt und jemanden beleidigt.
Ich bitte um Einstellung des Verfahrens.
Was meint ihr - sollte ich doch juristische Hilfe in Anspruch nehmen? Im Netz habe ich gelesen, dass man eigentlich bei solch geringfügigen Dingen keine anwaltliche Vertretung bräuchte. In derartigen Fällen handelt es sich um keine notwendige Verteidigung im Sinne § 140 StGB und eigentlich verfolgt die Staatsanwaltschaft bei üble Nachrede nur bei öffentlichem Interesse bei besonders schweren Fällen.
Hätte ich dem Bekannten doch niemals etwas gesagt ... dabei wollte ich ihm nur einen Rat geben, aber daraus habe ich jetzt gelernt.
Dazu finde ich es schlimm, dass der Bekannte einfach meine Daten ohne meine Einwilligung weiter gegeben hat. Durch das neue personenbezogene Datenschutzgesetzt ist dieses nicht erlaubt.
Auch habe ich gehört, dass Whatsapp Nachrichten als Beweise gar nicht zugelassen werden, da ja nicht bewiesen ist, wer auf der anderen Seite schreibt.
4 Antworten
Dir ist schon klar, das du dich in deine Beschreibung hier selber widersprichst oder?
Auf der einen Seite kennst du sie nicht, auf der anderen Seite kennst du sie soweit was die anderen Leute so sagen.
Du hast das dann so weiter gegeben ohne zu wissen ob das stimmt. Das passiert ,wenn man einfach so tratschen tut.
Füll´mal schön deinen Bogen aus und dann lass dich überraschen.
- Und das du dich jetzt beklagst, das deine Nummer in diesem Zusammenhang weiter gegeben wurde ist lächerlich.
das wäre eben mein rat gewesen, deinen anwalt hinzuzuziehen.
du hast nichts geschrieben als die wahrheit das kann dir niemand übel nehmen.
die polizei schickt die akte zur staatsanwaltschaft., und diese entscheidet über einstellung oder eröffnung eines hauptverfahrens.
für meine begriffe ist das alles ein bischen dünn, es grenzt schon fast an falsche verdächtigung, denn übel war an deiner nachrede nichts, nur wahrheit.
wenn er durch weitergabe deiner daten sich strafbar gemacht hat, vefolge ihn ebenfalls.
ich würde nur so wenig schreiben wie erforderlich und versuchen mich nicht z u belasten.
dazu ist sie ja bekanntlich nicht verpflichtet.
desh mein rat, zuerst mit ihrem anwalt zu sprechen.
wer hat Schlag mit dem Anwalt ist sehr gut, dazu würde ich ihr auch raten. Denn mit jeder weiteren Einlassung reitet sie sich nur noch mehr in den Dreck hinein. Ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass sie eben keine Wahrheit geschrieben hat, weil sie die Wahrheit gar nicht kennen kann. Sie kennt die Personen nicht, insofern ist eine solche Aussage dem Verdacht der üblen Nachrede erlegen.
ich war der meinung dass sie die person kennt, und ihr wissen preisgab.
nicht wer hat Schlag, sondern der Ratschlag 🙈 Autokorrektur
Steht im Text, dass sie die Frau nicht persönlich kennt.
Du lieferst den Grund für die Anzeige in deinem eigenen Text:
Gerade WEIL du die Person nicht persönlich kennst, dir aber eine für dich nicht verifizierbare Aussage zum Verhalten der Person erlaubst, erfüllst du damit den Tatbestand der üblen Nachrede.
Dankeschön .. dann würde ich nur das Schreiben
Das Opfer kenne ich nicht und auch habe ich niemals über FB agiert, sowie Unwahrkeiten erzählt und jemanden beleidigt.
Ich bitte um Einstellung des Verfahrens.
Das kannst du auch vergessen. Wenn du diese Person nicht kennst, wie kannst du dann Dinge über sie behaupten? Du reitest dich damit noch mehr ins Verderben.
das ist zwar nur meine Meinung und kein juristischer Rat, aber deine Behauptung dass du das Opfer nicht kennst und insofern auch keine Unwahrheiten erzählt hast, dürfte wohl jeder Richter in Deutschland als sogenannte Schutzbehauptung ansehen. Wie gesagt, nur meine Meinung.
Nicht ganz richtig. Laut dem Text wird nicht behauptet, dass, sondern es wird von anderen gesagt, dass. Er hat nur wiedergegeben was andere über diese Person erzählen. Er hätte vielleicht schreiben/sagen sollen: ich zitiere:
Liebe Popcorntuete, gerade DASS sie etwas weitererzählt hat, was sie selbst nur vom Hörensagen kennt, erfüllt den Tatbestand.
summa summarum Liebe Fragestellerin, am besten einen Anwalt aufsuchen. Selbst wenn der erstmal Geld kostet, dürfte er zumindest den einen oder anderen Kniff kennen, um die eventuell folgende Strafe abmildern zu können.
Es geht doch aber keinen was an, egal ob wahr oder falsch, was zwei freunde in einem PRIVATEN CHAT schreiben ! Da kann man viel schreiben und es nicht so meinen. Solange es nicht öffentlich gemacht wird, kommt ja keiner zu schaden ?!
Ein guter Rat dazu: ab und zu einfach mal schweigen.
LG.
genau ... hätte ich mal bloss meine Klappe gehalten ...
ob es die Wahrheit ist, kann die Fragestellerin doch gar nicht wissen weil sie die betreffende Person nach ihrer eigenen Aussage gar nicht persönlich kennt. Davon abgesehen geht es in solchen Momenten nicht zwingend nur um die Wahrheit, sondern um den Eindruck der durch eine solche Aussage entstehen kann.