Strafanzeige wegen üble Nachrede auf sexueller Grundlage?

4 Antworten

Dir ist schon klar, das du dich in deine Beschreibung hier selber widersprichst oder?

Auf der einen Seite kennst du sie nicht, auf der anderen Seite kennst du sie soweit was die anderen Leute so sagen.

Du hast das dann so weiter gegeben ohne zu wissen ob das stimmt. Das passiert ,wenn man einfach so tratschen tut.

Füll´mal schön deinen Bogen aus und dann lass dich überraschen.

  • Und das du dich jetzt beklagst, das deine Nummer in diesem Zusammenhang weiter gegeben wurde ist lächerlich.

das wäre eben mein rat gewesen, deinen anwalt hinzuzuziehen.

du hast nichts geschrieben als die wahrheit das kann dir niemand übel nehmen.

die polizei schickt die akte zur staatsanwaltschaft., und diese entscheidet über einstellung oder eröffnung eines hauptverfahrens.

für meine begriffe ist das alles ein bischen dünn, es grenzt schon fast an falsche verdächtigung, denn übel war an deiner nachrede nichts, nur wahrheit.

wenn er durch weitergabe deiner daten sich strafbar gemacht hat, vefolge ihn ebenfalls.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ScharldeGohl  27.06.2018, 14:03

ob es die Wahrheit ist, kann die Fragestellerin doch gar nicht wissen weil sie die betreffende Person nach ihrer eigenen Aussage gar nicht persönlich kennt. Davon abgesehen geht es in solchen Momenten nicht zwingend nur um die Wahrheit, sondern um den Eindruck der durch eine solche Aussage entstehen kann.

stern311  27.06.2018, 14:05
@ScharldeGohl

ich würde nur so wenig schreiben wie erforderlich und versuchen mich nicht z u belasten.

dazu ist sie ja bekanntlich nicht verpflichtet.

desh mein rat, zuerst mit ihrem anwalt zu sprechen.

ScharldeGohl  27.06.2018, 14:07

wer hat Schlag mit dem Anwalt ist sehr gut, dazu würde ich ihr auch raten. Denn mit jeder weiteren Einlassung reitet sie sich nur noch mehr in den Dreck hinein. Ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass sie eben keine Wahrheit geschrieben hat, weil sie die Wahrheit gar nicht kennen kann. Sie kennt die Personen nicht, insofern ist eine solche Aussage dem Verdacht der üblen Nachrede erlegen.

stern311  27.06.2018, 14:08
@ScharldeGohl

ich war der meinung dass sie die person kennt, und ihr wissen preisgab.

ScharldeGohl  27.06.2018, 14:07

nicht wer hat Schlag, sondern der Ratschlag 🙈 Autokorrektur

ScharldeGohl  27.06.2018, 14:14

Steht im Text, dass sie die Frau nicht persönlich kennt.

Du lieferst den Grund für die Anzeige in deinem eigenen Text:

Gerade WEIL du die Person nicht persönlich kennst, dir aber eine für dich nicht verifizierbare Aussage zum Verhalten der Person erlaubst, erfüllst du damit den Tatbestand der üblen Nachrede.

Ellen0000 
Fragesteller
 27.06.2018, 13:58

Dankeschön .. dann würde ich nur das Schreiben

Das Opfer kenne ich nicht und auch habe ich niemals über FB agiert, sowie Unwahrkeiten erzählt und jemanden beleidigt.

Ich bitte um Einstellung des Verfahrens.

chanfan  27.06.2018, 14:00
@Ellen0000

Das kannst du auch vergessen. Wenn du diese Person nicht kennst, wie kannst du dann Dinge über sie behaupten? Du reitest dich damit noch mehr ins Verderben.

ScharldeGohl  27.06.2018, 14:01

das ist zwar nur meine Meinung und kein juristischer Rat, aber deine Behauptung dass du das Opfer nicht kennst und insofern auch keine Unwahrheiten erzählt hast, dürfte wohl jeder Richter in Deutschland als sogenannte Schutzbehauptung ansehen. Wie gesagt, nur meine Meinung.

Popcorntuete  27.06.2018, 14:02

Nicht ganz richtig. Laut dem Text wird nicht behauptet, dass, sondern es wird von anderen gesagt, dass. Er hat nur wiedergegeben was andere über diese Person erzählen. Er hätte vielleicht schreiben/sagen sollen: ich zitiere:

ScharldeGohl  27.06.2018, 14:04

Liebe Popcorntuete, gerade DASS sie etwas weitererzählt hat, was sie selbst nur vom Hörensagen kennt, erfüllt den Tatbestand.

ScharldeGohl  27.06.2018, 14:19

summa summarum Liebe Fragestellerin, am besten einen Anwalt aufsuchen. Selbst wenn der erstmal Geld kostet, dürfte er zumindest den einen oder anderen Kniff kennen, um die eventuell folgende Strafe abmildern zu können.

guessmyname96  31.08.2018, 19:24
@ScharldeGohl

Es geht doch aber keinen was an, egal ob wahr oder falsch, was zwei freunde in einem PRIVATEN CHAT schreiben ! Da kann man viel schreiben und es nicht so meinen. Solange es nicht öffentlich gemacht wird, kommt ja keiner zu schaden ?!

Ein guter Rat dazu: ab und zu einfach mal schweigen.

LG.

Ellen0000 
Fragesteller
 27.06.2018, 14:12

genau ... hätte ich mal bloss meine Klappe gehalten ...