Montage gegen Willen?

4 Antworten

Ich kenne die spezifischen Gesetze in Österreich nicht, aber wenn es zur Ausbildung gehört, dass Auszubildende auch auf Montage mitgehen, um dort ihren Job vor Ort zu erlernen, dann dürfte es für einen volljährigen Österreicher keinen vernünftigen Grund geben, dort nicht hinzufahren.

In einem Arbeitsverhältnis wäre das vielleicht nicht ein Kündigungsgrund, aber der Grund dafür, dass man sich dauerhaft in der Firma nicht wohlfühlen wird und keine berufliche Zukunft hat.

In Deutschland müssen Ausbildungsmaßnahmen im Ausbildungsvertrag benannt werden.

Wie das in Österreich ist kann ich nicht sagen. In Deutschland würde ich da bei der zuständigen Kammer nachfragen. IHK oder eben HWK.

In Österreich dürfte das die WKO sein.

Es kommt darauf an, was in deinem Vertrag steht.

wenn es im Vertrag steht dann ja.