Kann es sein das leasing Arbeiter auf der Montage weniger Taggeld bekommt als normaler Monteur?

3 Antworten

Der "normale" Monteur wird der festangestellte MA des Betriebs sein und für diesen gelten die betriebsinternen, arbeits- oder tarifvertraglichen Bestimmungen.

Der "Leasing-AN" ist (wahrscheinlich) MA einer Zeitarbeitsfirma und unterliegt den dort geltenden Bestimmungen die arbeits-/tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind.

So kann es durchaus sein, dass MA die Höhe des Tagegeldes unterschiedlich noch ist (gilt auch z.B. für Schichtzulagen, Überstundenzuschläge..........)

Das Festlegen "im Kollektiv" wäre der Tarifvertrag.

Den schliessen Arbeitger- und Arbeitnehmervertreter miteinander ab. Oder auch nicht.

Er gilt aber nur für die eigenen Angestellten. Nicht für irgendwelche anderen irgendwo anders.

Der Leasing-Arbeitnehmer ist bei der Leasing-Firma angestellt.

Kann sein, muss aber nicht. Kommt eben drauf an, wie die Festangestellten vergütet werden.