Ist ein Tattoo ein Kündigungsgrund in der Ausbildung?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du ganz sicher sein willst: Frag deinen Chef. Man kann normalerweise alles mit sachlichen Gesprächen regeln. Und wenn du ihn vorher aufklärst und sagst: Hey, ich will mir gerne hier dieses Tattoo stechen lassen, wäre das ein Problem für sie oder allgemein ein Problem in diesem Beruf? Dann wird er dir schon das passende sagen. Ich denke, er wird dir auch hoch anrechnen, dass du vorher fragst und ihn nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellst.

Allgemein würde ich sagen, ist so ein Tattoo kein Kündigungsgrund. Anders wäre es, wenn du dir das komplette Gesicht, Hals, Arme oder was weiß ich volltätowieren lassen würdest und du mit Kunden zu tun hast. Das wäre eine andere Geschichte.

Ist zwar jetzt schon ein par Jahre her die Frage, aber vielleicht hast du ja noch etwas Bedenkzeit gebraucht zum stechen lassen. Ich habe damals immer mein Tattoo immer mit Kugelschreiber bzw Fineliner aufgemalt.. Chef hat nie was gesagt und irgendwann habe ich es mir dann einfach stechen lassen.

Über so etwas erkundigt man sich eigentlich vorher. Aber nein, es ist kein Kündigungsgrund.

Macht der Fragesteller/die Fragestellerin doch gerade.

Ich möchte mir auf die Handballen Rückseite also unterhalb vom Daumen ein ganz kleines Kreuz tättoowieren lassen,

So wie es klingt, ist das Tattoo in Planung aber noch nicht gestochen. Wer lesen kann.. Weißte schon, nich? ;-)

@MICHAxyz

Ich meinte damit, das man sich vorher beim Chef erkundigt und nicht bei fremden im Internet. Lesen kann ich ganz gut, ich habe mich nur unklar ausgedrückt.

Ich würde vorher mit deinem Chef reden. Ein offizieller Kündigungsgrund ist es nicht, aber wenn es ihm wirklich nicht passt findet er schon Wege dein Arbeitsverhältnis aufzulösen..

ich denke nicht