Monatskarte steuerlich absetzen?

7 Antworten

Bei einem 450-€-Job übernimmt der Arbeitgeber i.d.R. die Abgaben pauschal.

Du zahlst somit keine Steuern, und daher kannst du auch keine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen.

Minijob = i.d.R. steuerfreier Nebenjob, ergo auch keine absetzbaren Fahrkosten.

Wenn der Minijob pauschal besteuert ist, was die Regel wäre, ist das Ansetzen von Werbungskosten nicht möglich.

Läuft er über Steuerklasse dann wäre es möglich, nur bringt es dir nicht viel, wenn deine Einnahmen höher sind als deine Ausgaben.

Supidupidu  26.04.2018, 13:04

Bei einem Minijob erhälst du eine Steuerklasse. Es wird nur keine Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer abgezogen, da das Jahreseinkommen unter 9.000 € liegt

kevin1905  26.04.2018, 15:05
@Supidupidu
Bei einem Minijob erhälst du eine Steuerklasse.

Nein i.d.R. nicht.

Es wird nur keine Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer abgezogen, da das Jahreseinkommen unter 9.000 € liegt

Das kann der Arbeitgeber doch nicht wissen ob weitere Einkünfte vorliegen. Wenn der Minijob in Klasse VI läuft aus welchem schwachsinningen Grund auch immer, werden Steuern abgezogen.

Wenn wir Minijobber beschäftigen, was selten vorkommt, rechnen wir diese immer pauschal ab.

  1. Bei einem 450 Euro Job bist du unter der Grenze von (für 2018) von 9.000 €

http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2018.pdf

Wenn du nun aber über den 9.000 € wärst, würdest du Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zahlen, die dir vom Lohn abgezogen wird.

Dann kannst du eine Einkommensteuererklärung nach Abschluss des Jahres erstellen.

Hierbei ist wichtig, dass bei der Berechnung der erstattungsfähigen Steuer, schon eine pauschale für Werbungskosten in Höhe von 1.000 € abgezogen wird automatisch.

Sprich solang du keine Fahrtkosten (z.B. Monatskarte) in Höhe von mehr als 1.000 € hast, wirkt sich das steuerlich nicht aus, wenn du es in deiner Steuererklärung mit angibst.

kevin1905  26.04.2018, 15:09
Bei einem 450 Euro Job bist du unter der Grenze von (für 2018) von 9.000 €

Diese bezieht sich aber nicht auf das Bruttoeinkommen sondern das zu versteuernde Einkommen.

Ergo alle Einkünfte exkl. Kapitalerträge eines Jahres vermindert um Sonderausgaben und evtl. außergewöhnliche Belastungen.

Mein zVE ist weit höher als mein Bruttolohn, den ich mir für meine Tätigkeit als Geschäftsführer zahle, da noch die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung dazu kommen.

Dann kannst du eine Einkommensteuererklärung nach Abschluss des Jahres erstellen.

Wenn der Minijob pauschal abgerechnet wird bringt das nichts, er hat in der Steuererklärung nichts zu suchen. Der Arbeitgeber zahlt die 2% pauschal, oder wälzt sie ab und damit ist steuerlich der Minijob durch.

Er führt nicht zu einer höheren Steuerlast, noch produziert er Werbungskosten die man ansetzen darf.

Deine Antwort ist für den Fragesteller wahrscheinlich nicht hilfreich, sollte er nicht zu den wenigen gehören, deren Minijob tatsächlich über die Steuerklasse läuft.

Für dich gilt wie für alle anderen Arbeitnehmer die Fahrtkostenerstattung, 30 Cent pro Kilometer einfache Strecke, egal welches Verkehrsmittel du nimmst.

Vorraussetzung ist natürlich, dass du überhaupt genug Steuern zahlst, um etwas absetzen zu können.

kevin1905  26.04.2018, 12:22

Voraussetzung ist ferner, dass der Minijob NICHT pauschal besteuert wird.

Bei Pauschalversteuerung zahlt der Arbeitgeber die 2% als Lohnnebenkosten oder wälzt sie, wenn er ein Penner ist, auf den Arbeitnehmer ab und behält sie vom Lohn ein.

In beiden Fällen ist der Minijob damit aber steuerlich erledigt.

Er zählt beim Arbeitnehmer dann nicht mehr zu den steuerpflichtigen Einkünften hinzu, andererseits produziert er auch keine Werbungskosten. Das Ansetzen der Entfernungspauschal wäre dann unzulässig.