Monatskarte- Lohnsteuerausgleich?

3 Antworten

Es wird immer zunächst die Entfernungspauschale berücksichtigt (0,30 * Entfernungskilomter (einfache Fahrt) * Arbeitstage)

Sollte der Preis der Monatstickets diese Pauchale übersteigen, werden die tatsächlichen Kosten berücksichtigt; sollte das der Fall sein, kannst Du in der Anlage N den Preis für die Monatskarten eintragen - der höhere Betrag wird dann berücksichtigt.

Werbungskosten einzutragen macht nur Sinn, wenn insgesamt die Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 €/Jahr übersteigen - ansonsten sind die 1.000 € bereits mit der Lohnsteuer in den einzelnen Monaten berücksichtigt worden.

Prinzipiell ja, macht aber nur Sinn wenn sie über die 1000 € Werbungskosten kommt. Da sind die Fahrkosten schon inklusive. Wenn sie nicht drüber kommt kann sie gleich die 1000 € Pauschale angeben und muss die nicht extra mit aufführen.

Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit werden die Kosten für die Fahrt zur Arbeit als Werbungskosten anerkannt. Als Arbeitnehmer kann dein Freund seine Fahrtkosten im Rahmen der Entfernungspauschale absetzen. Es spielt keine Rolle, wie er den Weg zur Arbeit zurücklegt.

Das macht jedoch nur Sinn, wenn seine geltend gemachten Werbungskosten den Werbungskostenpauschbetrag übersteigen. Dies wird wohl eher nicht der Fall sein.