Mon Cherie vor dem Autofahren?

6 Antworten

Eines oder auch noch ein zweites Mon Cherie fällt nciht auf, wenn Du vorher etwas gegessen und nach dem Alkohol-Konfekt die Zähne geputzt oder wenigstens einen Kaugummi gekaut hast, den Du aber vor Fahrtantritt auch wieder entsorgen solltest.

In der Probezeit würde ich nichts riskieren, also ENTWEDER Mon Cherie ODER Auto, ist sicherer

Ein geringfügiger Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfängerinnen (§ 24c StVG) führt nicht unmittelbar zu einem Fahrverbot oder gar zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Statt dessen handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung ("A-Verstoß"), die mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro (BKat.-Nr. 243) und 2 Punkten in Flensburg geahndet werden kann. Da es sich um einen A-Verstoß im Bußgeldbereich (also ab 40 Euro) handelt, hat die Fahrerlaubnisbehörde anschließend Probezeitmaßnahmen zu ergreifen, bei erstmaliger Auffälligkeit sind das die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen sowie die Verlängerung der Probezeit um zwei auf dann also insgesamt vier Jahre.

Wenn allerdings die Tatumstände auch bei einem Nicht-Fahranfänger zu einem Fahrverbot oder zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen würden, dann gilt das natürlich auch für Fahranfänger.

du darfst in der probezeit gar nichts trinken! weg vom steuer sonst ist der lappen möglicherweise weg

Wenn Du das Zeugs nicht gerade pfundweise verspeist, dann dürftest Du danach noch keine nennenswerten Promille haben.

Allerdings könnte es zu einer Blutentnahme führen, weil die Atemprobe unmittelbar danach positiv sein könnte.