Mofa-Führerschein ab Klasse 9-10 in der Schule?
Ich wollte in diesem Jahr der der jetzt in der Schule heute angefangen hat (Niedersachsen) meinen Roller-Führerschein machen (25km/h) und letztes Jahr stand auf dem AG-Zettel : Mofa-Führerschein (ab 14 Jahre) und jetzt steht da (Ab Kl.9 - 10) jetzt ist meine Frage :
Ich bin jetzt letztes Jahr 14 geworden (22.April) und wollte mich eintragen für die Mofa-Ag weil letztens darauf stand , dass man ab 14 Jahren darin teilnehmen kann und mit 15 dann den Führerschen bekommt.. so und ich bin 2 Jahre sitzen geblieben und habe schon 8 Jahre Schule gemacht und bin gerade in dem 9tem Jahr (Kl. 1,2,3,4,4,5,6,6, und jetzt 7) kann ich jetzt den Schein machen oder wie ist das jetzt ist es noch ab 14 Jahren sodass man den Schein mit 15 bekommt oder ob man gerade den 9ten Schuljahr hat aber nicht darin ist ich habe ja jetzt 9 Jahre Schule mit diesem der jetzt Angefangen ist kann ich jetzt in der Schule den Schein machen lassen ?? oder wann erst?? mfg Vany364
7 Antworten
Fuer die Mofapruefbescheinigung (nicht -fuehrerschein!) ist das Alter massgebend. Mit 15 kannst du also von daher bedenkenlos teilnehmen.
Eine andere Sache ist, ob das in deinen Stundenplan passt, weil die AG nicht fuer dein Schuljahr geplant ist. Das ist dann einfach eine Sache der Schule. Passt das fuer dich zeitlich, dann kannst du bei der Schulleitung nachfragen, die lassen dich dann sicherlich teilnehmen.
ah ok danke ist die hilfreichste Antwort ;)
Kein Führerschein - wenn eine Prüfbescheinigung!
Wenn die Regel lautet Klasse 9-10, dann kannst du 10 mal sitzen geblieben sein - du bist nicht in der neunten oder zehnten Klasse sondern in der siebten - auch wenn du schon 15 bist.... oder sie machen eine Ausnahme für Ehrenmitschüler
Man darf den ab 15 jahren haben. d.h. mit 14 kannst anfangen also wenn du nicht ein ganzes jahr brauchst zum lernen etc., dann schaffst das auch in 3 monaten. also bei mir war es so, dass ich die prüfung 3 monate vor meinem gebrutstag machen und aber erst mit 15 fahren ist ja normal!!
Theoretisch ja. Praktisch musst du das mit deiner Schule klären und sehen, ob du bspw. zu der AG überhaupt Zeit hast.
musst du dich an die Schule wenden. Bekommen kannst du ihn erst mit 15