Bekommt man eine Strafe wenn man ein Mofa im Dorf zu seinen Kumpel schiebt?

6 Antworten

Wenn wir jetzt mit den Vermutungen und Ratespielchen durch sind, können wir uns mal die Rechtsprechung zu dem Thema anschauen, beispielsweise LG Frankfurt vom 22.9.1990, NVZ 91,236 - ZfS 91,280:

Vom Gebrauch eines Fahrzeugs sind auch Handlungen umfasst, die in direktem Zusammenhang mit seiner Nutzung stehen. Hierzu gehört aber bei einem Leichtkraftrad auch dessen Schieben. Durch das Schieben kann es auch zu einer Realisierung der von einem KFZ ausgehenden Gefahr, die eben nicht nur darin besteht, dass es durch Motorkraft angetrieben wird, kommen.

§6 Abs 1 PflVG:

Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wäre schön, wenn man nicht einfach auf gut Glück irgendwelche Vermutungen rausplärrt und den Fragesteller damit geradewegs in eine Straftat laufen lässt.

Wir reden hier von einem Mofa, das ist abgeleitet von Motor-Fahrrad, ohne (Motor also eher ein Fahrrad), das darf sehr wohl geschoben werden.

@GFS18

Ich werde sicherlich keine Diskussion mit dir darüber führen, ob du mehr zu sagen hast als die Richter an einem Landgericht.

Durch das Schieben kann es auch zu einer Realisierung der von einem KFZ ausgehenden Gefahr, die eben nicht nur darin besteht, dass es durch Motorkraft angetrieben wird, kommen.

Ein Mofa ist nicht an Schienen gebunden, folglich ist ein KFZ.

Entweder akzeptierst du die Rechtsprechung oder du lädst einen Nachweis darüber hoch, dass du mindestens Richter an einem OLG bist, dann darfst du gern deine Falschberatung weiterführen.

@migebuff

Dann verlinke uns doch bitte mal "Deinen Fall(auf Geweg geschobenes fahruntaugliches Mofa) vom OLG....".

@GFS18

Ich weiß nicht, von welchem OLG-Urteil du schreibst. Das LG hat festgestellt, dass das Schieben eines KFZ einen Gebrauch darstellt. Es ist unerheblich, ob ein Leichtkraftrad, ein Kleinkraftrad oder ein Mofa geschoben wird. KFZ ist KFZ. Der BGH bejaht selbst beim Schieben eines Anhängers einen Gebrauch im Sinne des PflVG. Wie gesagt, wenn du die Rechtsprechung eines LG oder gar die höchstrichterliche Rechtsprechung in Frage stellen willst, lieferst du bitte erstmal Nachweise, wer du bist, um dir das anmaßen zu können.

Du transportierst lediglich eine Sache. Dafür an sich bekommst du keine Strafe.

Solang du nicht massiv den Strassenverkehr störst oder so...

Was soll die Strafbarkeit, möglichweise illegal ein Fahrzeug zu bewegen, mit 'massiv den Strassenverkehr stören' zu tun haben?

Nach deiner Logik dürfte man also ohne Führerschein fahren, solange man nur 'ein bisschen' den Verkehr stört?

@ronnyarmin

Ja ich mein nur, dass er das Ding entweder am Fahrbahnrand bzw. auf dem Gehweg schieben darf

Auf dem Gehweg schieben (Transport einer Sache), damit bist Du Fußgänger, ist also kein Problem.

Wenn Du nicht "angemacht" werden willst, dass Ihr vielleicht doch gefahren seid, schraube (vorher) die Zündkerze raus.

Nein, das ist nicht Strafbar da du lediglich eine Sache von a nach b Transportierst und nicht selbst fährst. Außerdem ist es auf dem Dorf eh sehr gering das da was kommt. Ich meine manch andere Kinder fahren Trecker und das nicht nur auf dem Hofgelände und selbst da sagt so gut wie nie jemand etwas.