Möchte gerne Pflegekinder aufnehmen. Wie geht es weiter?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ich empfehle dir, Kontakt zu Pflegekinderdienst des Jugendamtes deines Wohnortes aufzunehmen, oder wahlweise mit einem freien Träger der Jugendhilfe.

Denn Pflege ist zum einen sehr vielfältig (neben Adoptionspflege und Dauerpflege, die darauf angelegt sind, ein Kind entweder zu adoptieren oder zumindest bis zur Verselbständigung zu begleiten, gibt es auch Kurzzeitpflege - die einspringt, wenn Eltern über einen überschaubaren Zeitraum durch Krankheit, Kur etc, ausfallen kurzfristig sowie Bereitschaftspflege, die Kinder direkt aus der akuten Krisensituation aufnehmen, solange bis der weitere Verbleib oder Rückführung geklärt ist).

Zum anderen haben die verschiedenen Jugendämter sehr unterschiedliche Vorgaben und Anforderungen an die potentiellen Pflegeeltern.

Grundsätzlich muss man sich qualifizieren, dass erfolgt in der Regel über ein Seminar, welches mehrere Abende oder Wochenenden dauert. Dies dient eigentlich dazu, sich selber klar zu machen, ob "Pflegeeltern sein" wirklich das richtige für einen ist.

Die Akzeptanz des Kindes mit seiner Geschichte UND seiner Herkunftsfamilie ist dabei der Schlüsselpunkt. Ohne Verständnis dafür, ein Kind mit nunmehr zwei Familien aufzunehmen, funktioniert Pflege nicht.

Selbstverständlich darf man nicht vorbestraft sein, ein erweitertes Führungszeugnis ist Pflicht und muss auch regelmäßig erneut vorgelegt werden.

Bei den mir bekannten Jugendämtern ist "alleinstehend" kein Hindernisgrund (ich bin selbst inzwischen allein erziehend), ebenso wenig wie gleichgeschlechtlich, ohne Trauschein, eigene Kinder ja oder nein....

Allerdings muss du natürlich nachweisen, wie du Beruf und Pflege vereinbaren willst (Bereitschaftspflege hingegen ist ein Vollzeitjob.).

Bei einem kleinen Kind wird grundsätzlich erwartet, eine gewisse Zeit den Beruf ruhen zu lassen, um das Kind bei dir ankommen zu lassen. Von den Zahlungen des Pflegegeldes darfst du finanziell nicht abhängig sein (z.B. als Teil der Miete einkalkulieren), denn die Zahlungen werden bei längerer Abwesenheit eingestellt - und das passiert schon mal schneller als gedacht, wenn das Kind in eine stationäre Therapie muss.

Elternzeit kannst du regulär nehmen, auch ohne die sonst vorgegebene Frist von 7 Wochen vor Antritt - Elterngeld ist ausgeschlossen, wenn du Pflegegeld bekommst - also eigentlich immer.

WENN dann ein Kind zu dir kommen soll, muss es natürlich angemessenen Wohnraum haben, aber erst dann.

Grundsätzlich musst du dich vor Aufnahme eines Kindes nahezu nackig machen, damit das Amt oder der Träger einschätzen kann, welches Kind zu dir passt. Du kannst selbstredend auch Wünsche äußern. Du kannst auch nach Abschluss der Bewerberphase Kinder ablehnen, wenn DU das Gefühl hast, es passt nicht. Wir haben das zweimal gemacht.

Nichts ist schlimmer, als wenn ein Kind später wieder gehen muss, weil die Situation falsch eingeschätzt wurde.

Ich wünsche dir viel Glück und die richtige Entscheidung!

Hallo, man kann als alleinstehender Mann oder Frau auch Pflegekinder aufnehmen. Ich habe als alleinstehende Frau auch 2 Pflegekinder großgezogen. Sie kamen mit 2,7 und knapp 5 Jahren zu mir. Jedes Kind braucht sein eigenes Zimmer das auch bei Einzug des Kindes vollständig eingerichtet sein sollte.

Bevor man ein Kind aufnehmen kann, macht man einen sogenannten Vorbereitungskurs zur Aufnahme eines fremden Kindes. Da bekommst Du auch rechtliche Infos.

Wenn dann ein Kind da ist zu dem Du passen könntest, gibt es eine Anbahnungszeit in der Ihr Euch kennen lernt und Du dann auch Zeit hast die Zimmer einzurichten.

Was für Sachen das Kind mitbringt, siehst Du dann ja. Und eins sollte Dir auch klar sein, diese Kinder bringen auch Eltern mit, die ein recht darauf haben Kontakt mit ihren Kindern zu haben. Wie oft dieser Kontakt sein wird, klärt das Jugendamt.

ich wünsche Dir viel Erfolg. L. G.

loander 
Fragesteller
 14.01.2018, 12:23

Dankeschön

Felili  14.01.2018, 13:25
@loander

Bitte, gern geschehen.

Erkundige Dich beim Jugendamt.