Hat ein Kind ein Recht auf sein eigenes Zimmer bei dem Elternteil, wo das Kind nur Besuchsrecht hat?

5 Antworten

Wenn es eine Einzimmerwohnung ist, kann man vielleicht einen Paravent kaufen, der Sichtschutz bietet oder einer schläft auf einer Matratze im Flur. 

Mein Bruder und ich waren als Kinder/ Jugendliche oft bei Tante und Onkel für drei Wochen in den Sommerferien. Die hatten quasi auch nur 2 Zimmer, und wir haben abends im Wohnzimmer geschlafen (Ausziehcouch, zu zweit, war kein Problem, obwohl wir uns sonst auch gern mal stritten). Meine Tante und mein Onkel hatten in ihrem Schlafzimmer noch einen Fernseher, ansonsten waren wir aber meist zur gleichen Zeit im Bett, also wurde vorher gemeinsam im Wohnzimmer ferngesehen.

Eine Privatspähre vermissten wir da nicht - außer, dass jeder mal über Kopfhörer Musik hörte oder ein Buch las - da wir meist tagsüber sowieso mit Tante oder Onkel etwas unternahmen, also die Couch wirklich nur zum Schlafen genutzt wurde. Jeder hatte an seiner Seite eine Uhr, eine Wasserfalsche stehen und als Kinder sein eigenes Kuscheltier mit (später Buch/ CDs etc.), so dass die persönlichen Dinge halt nachts neben der Schlafcouch standen und tagsüber im Wohnzimmer (Tisch, Regale) verstaut wurden.

Das hat immer problemlos geklappt, obwohl wir zu Hause auch eigene Zimmer hatten und wenig Zeit miteinander verbrachten.

Vielleicht könnt Ihr so eine Regelung finden, bei der das Kind durch verschiedene Mittel - Regeln, abgetrennte Räume z.B. durch Vorhang, Paravent etc., eigenes Bettzeugs, "private" Dinge am Bett und tagsüber in einem zugeteilten Regalfach etc., Kopfhörer usw. - das Gefühl einer Privatsphäre hat, auch wenn kein eigenes Zimmer zur Verfügung steht.

Ja, das kann alles funktionieren. Im ärmeren Ländern schlafen mehre Generationen in einem Zimmer. Aber darum geht es mir nicht. Mir geht es darum, hat ein Kind das Recht auf ein Zimmer und das bei beiden Eltern. Vor allem wenn es zu Umgangsschwierigkeiten kommt, weil das Kind sein eigenes Reich wie gewohnt haben möchte, nur weil der andere Elternteil das finanziell nicht bieten kann. Nicht bieten kann durch den niedrigen Selbstbehalt. Oder gibt es einfach keine Gleichberechtigung?

@JSE1973

Nein das kind hat kein recht darauf. Dann muss man mit dem kind reden und die gemeinsame zeit besser gestalten. Kein kind hat umggangsprobleme nur weil es nicht bei jedem ein eigenes zimmer hat. Schon gar nicht vor der pubertät. Das liegt dann schon an etwas anderem. Gleichberechtigung? Du möchtest also deiner ex frau keinen unterhalt bezahlen, weil dein kind hin und wieder auch bei dir ist und du hierfür ein eigenes zimmer finanzieren möchtest. Im kindesunterhalt ist allerdings mehr inbegriffen als ein zimmer. Essen, kleidung, schulsachen usw

@Kathyli88

Mein Kind soll nicht hin und wieder bei mir sein, sondern genau so oft wie bei seiner Mutter. Ich weiß das Mütter das nicht wollen und das Mütter auch nicht das Wechselmodell wollen und auch daher nicht auf den Unterhalt verzichten wollen. Mütter wollen auch nicht ihr Kind zum Vater geben und selber Unterhalt zahlen. Aber das ist nicht das Thema.

Der Hintergrund meiner Frage liegt einfach darin, das ich eine Wohnung mit Kinderzimmer habe. Derzeit übernachtet aber mein Kind noch nicht bei mir. Aus diversen Gründen müsste ich mir jetzt eine neue kleinere Wohnung suchen, ohne Kinderzimmer. Wenn ich aber weiß, das ein Kind Recht auf sein Zimmer und Privatsphäre hat, dann kann ich mir eventuell Unterstützung holen oder argumentieren, das ein Umzug nicht zukunftsorientiert wäre. Denn ein erneuter Umzug wäre dann einfach rausgeschmissenes Geld, vor allem bei einem Mietunterschied von nur ca 50-100Euro im Monat.

Die Mutter boykottiert  den Umgang seit Jahren und Sie würde dann etwas suchen, was wohnlich ihr für das Kind nicht passt. SO wie sie schon versucht hat, den Umgang zu verhindern, weil ich dem Kind andere Lebensmittel zu essen gebe als sie. Und viele kleine 1000 Dinge mehr.

Kindeswohlgefährdung ist das nicht. Für 380€ hat man aber in der regel wenigstens ein wohnzimmer, ein schlafzimmer, küche und badezimmer. Das sollte eigentlich klappen. Hab mir vor kurzem eine couch aus polen bei ebay gekauft, die kann man einmal umklappen und schon ist es ein riesen bett. Selbst die ottomane reicht locker aus um zu schlafen. Da braucht man kein eigenes zimmer für eine so kurze zeit wie 3 wochen. Wäre ja übertrieben ein kinder oder jugendzimmer einzurichten, nur für ein paar tage oder wochen. Ich würde das mit wohn- und schlafzimmer lösen 

380€ ist die Warmmiete. Wenn man also die gängigen 70-90€ Nebenkosten abzieht, sind das 300 Euro Kaltmiete. Die Auswahl ist dann doch eher sehr mager. Dazu kommt, das man ja auch die ganzen Kindersachen wie Kleidung, Spielzeug auch noch da hat, so wie der andere Elternteil ja auch. Das muss ja alles auch untergebracht werden. Das Kind soll sich ja nicht wie zu Besuch fühlen, sondern sich da auch zu Hause fühlen.

@JSE1973

Dein kind ist aber doch nicht dauerhaft bei dir sondern für einige tage oder hin und wieder für einige wochen im jahr, höchstwahrscheinlich in den schulferien. In dieser zeit kann man doch improvisieren. Kleidung hat man schließlich nicht dauerhaft dort, sondern nimmt sie im koffer und in der tasche mit, spielzeug ebenfalls, und in der kurzen besuchszeit kann man auch eher raus gehen und draußen etwas unternehmen. Oder das kind bekommt mal einen laptop, es spielt ja mit 10 jahren nicht mehr mit einer vielzahl an bauklötzchen und tausend puppen. 

Mach es dir nicht so kompliziert, das geht alles, ein eigenes zimmer wäre übertrieben. In anderen ländern sitzt die ganze familie in einem raum und schläft auch dort, bei denen klappt der familienzusammenhalt oft besser als in unserem land.

Ich schlafe momentan auch auf meiner couch, weil ich in 3 tagen entbinde, nachts ständig auf toilette muss deswegen. Mein mann soll nachts seinen schlaf bekommen damit er fit für die arbeit ist und ich finde die couch momentan bequemer als unser bett. Ist riesen groß, muss es einmal umklappen und es ist ein doppelbett. Bezahlt habe ich nur 499€ dafür. Schwarzes leder außen, grauer stoffbezug, beleuchtung, integriertes tischchen, überaus gemütlich. 

Da das kind auch zur schule muss fände ich, wäre es recht anstrengend wenn wirklich die zeit zu 50% aufgeteilt wird. Die woche hat 7 tage, alleine das wäre doch schon ein problem. Und man müsste entweder alles ständig in der gegend rumschleppen oder überall alles doppelt haben. 

Das mit dem eigenen Zimmer ist keine Kindeswohlgefährdung, aber wenn dadurch der Umgang gestört wird, dann ist das nicht zum Wohle des Kindes. Denn dem Kind werden verschiedene Vorraussetzungen vorgesetzt, wo das Kind dann hin und her gerissen sein kann und in ein Konflikt gerät.

Komplizierte Frage.

Aber, wer, wenn nicht das Elternteil bei dem das Kind zu Besuch ist, soll denn das Wochenend-/Ferienzimmer bezahlen? 

Das Zimmer wäre ja überwiegend leer - warum soll das Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat dem Ex ein Zimmer finanzieren?

wenn's nicht geht, dann geht es nicht. -  keinem Kind stehen 2 Lebensmittelpunkte zu. ... 

Das Zimmer muss ja nicht leer stehen. Die Frage wäre dann, wer bestimmt wie oft das Kind da ist? Wenn es nach Kind und Elternteil geht und nach Gerechtigkeit und Kindeswohl, wo das Kind das Recht auf beide Elternteile gleichermaßen hat. In diesem Sinn, zb. bei dem Wechselmodell wird das so gehandhabt. Da wird kein Unterhalt gezahlt und jeder muss für seine eigenen Kosten aufkommen. Somit fällt dann auch die Selbstbehaltsgrenze weg.

@JSE1973

Ja, ja .... schon verstanden, ist ein Fall für Karlsruhe.

Am besten gründest du ne Selbsthilfegruppe und gehst durch alle Instanzen.

Jedem Scheidungskind 2 Kinderzimmer!

Meine Unterstützung hast du aber mit Sicherheit nicht.



@EdnaImmers

Den Kommentar verstehe ich jetzt nicht ganz und klingt auch nicht sehr hilfreich. Es gibt eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, da bezahlen selbst die Jobcenter die Mehrkosten für ein zusätzliches Zimmer.

@JSE1973

Ich fasse deine Meinung, nämlich:

1) jedes Scheidungskind ein Grundrecht auf ein eigenes Zimmer bei jedem Elternteil hat, zusammen. 

2) Das Jobcenter zahlt das Zimmer beim Umgangsberechtigten

            - ( warum nieigentlich nicht beide Zimmer?) 

Wenn du das glaubst, dann musst du versuchen dir das Recht auf gerichtlichem Weg  zu erstreiten. 

Verwaltungsgericht:    JSE1973  gegen Jobcenter und so weiter 

irgendwann dann vor dem BVG in Karlsruhe ......

Ich rate dir nochmal, wenn du diesen Weg einschlagen willst, solltest du dich mit andern Umgangsberechtigten Elternteilen zusammen zu tun( Selbsthilfegruppe)

@EdnaImmers

kein kind hat das recht auf ein eigenes zimmer. das wurde vom bundessozialgericht geurteilt. es gibt das recht auf kosten für umgang zu beziehen, aber nicht das recht das jedes kind ein eigenes zimmer haben darf. das gibts nicht.

@haufenzeugs

@ haufenzeugs. Js1973 scheint aber zu glauben, dass ihm das Jobcenter das Kinderzimmer für sein Kind zu finanzieren hat, da JS 1973 sonst sein Umgangsrecht nicht wahrnehmen kann.

Ist doch mal eine Meinung - wenn er genug Menschen findet die seine Meinung teilen ...dann muss er mit deren Hilfe  sein ( vermeintliches) Recht einklagen.

Es wurden schon absurdere Rechtsstreite geführt.

@EdnaImmers

ednalmmers das wird das jobcenter auf antrag auch tun. das ist eine ganz andere frage.

er kann einfach einen antrag auf übernahme der gesteigerten kdu stellen, da er einen bedarf für zwei personen hat und ihm daher eine größere wohnung mit höheren kdu zusteht. der unterhalt wirkt dabei bedarfssteigernd und einkommensmindernd. er kann also leistungen beantragen und würde die auch bewilligt bekommen, auch für das kind als temporäre bg für den zeitraum der aufenthalte des kindes. da hat er recht. das andere war eine grundsätzliche frage und hat in dem zusammenhang nix damit zu tun, ob er leistungen erhalten würde für eine größere wohnung weil umgang mit kind.

Eine größere Wohnung muss erst mal bezahlbar sein.

Nein, ein Kind kann notfalls auch mal auf der Couch schlafen.

Scheinbar wird der Hintergrund meiner Frage nicht verstanden. Was ist, wenn das Kind nicht auf der Couch schlafen will und dann lieber auf den Umgang verzichtet.

Und was heißt bezahlbar? Bei dem Elternteil wo wie Kinder wohnen, gibt es ein Kinderzimmer. Das muss ja auch bezahlbar sein. Warum ist bei gleichem Einkommen eine größere Wohnung für einen Elternteil bezahlbar und für den anderen nicht? Ich komme dabei wieder zurück auf Gleichberechtigung und Kindeswohl. Dabei spielt das psychologische Problem eine große Rolle. Denn der eine Elternteil kann dem Kind dann weniger "Komfort" bieten als der andere.

Es ist alles gut, wenn dem Kind der Unterschied nichts ausmacht. Dann erübrigt sich meine Frage. Aber was ist wenn das Kind oder die Eltern-Kind-Beziehung darunter leidet?

Ich bin voll dabei, alles ist Möglich, zumindest von meiner Seite aus. Ich kann aber nicht für das Kind entscheiden und ich habe auch keine Macht das ändern zu können oder das Kind zu etwas zu zwingen. Im Gegensatz zu dem Elternteil, wo das Kind lebt. Da hat das Kind keine andere Möglichkeit, als die Gegebenheit so zu nehmen wie sie ist.

Genau so kann es aber sein, das ein Kind den Wohnort wechselt, weil es bei dem anderen Elternteil "komfortabler" leben kann. dabei muss Komfortabel nicht unbedingt räumlich oder finanziell zu verstehen sein. Es kann auch sein, das der andere Elternteil einfach mehr für das Kind da ist. Aber dabei geht es gerade nicht bei meiner Frage.

@JSE1973

Ich glaube, wenn ein Kind nicht bei einem Elternteil sein will, dann liegt das nicht am Luxus-Komfort-Einzelzimmer, sondern hat ganz andere Gründe.

das kind hat bei keinem elternteil das recht auf ein eigenes zimmer. weder beim umgangselternteil, noch beim betreuenden elternteil. warum sollte daraus ein problem erwachsen, wenn kind eh nur alle zwei wochen am we kommt. für die ferien ist es ja nicht so, dass kind schon mit 10 jahren um 8 ins bett geht. das ist wohl sehr unwahrscheinlich.

in der pubertät wird der umgang sicher nicht mehr so stattfinden, wie auf dem papier, weil kind dann ganz andere interessen hat als jedes zweite we bei papa zu sitzen am besten noch mit dem freund. das werden dann wohl keine übernachtungen mehr werden.

wenn es platprobleme gibt, kann der vater beim jobcenter leistungen beantragen, auch für den umgang und eine größere wohnung nehmen. dann werden die unterhaltszahlungen als minderung des einkommens genommen und steigern in gewisser weise den bedarf.

mal hier reinschauen: www.elo-forum.org

Bin ich auch ganz der Meinung. Ich habe Erfahrung mit meinen älteren Sohn, der jetzt erwachsen ist. Da gab es keine Probleme mit einem Zimmer für beide. Aber bei meinem jüngeren Sohn (6) gibt es seit 4 Jahren Umgangsprobleme durch seine Mutter. Sie beeinflusst ihn stark gegen mich.

Mein Ziel ist es das Kind jede Woche bei mir zu haben, auch in der Woche und nicht nur am WE. Das Kind soll das Gefühl von 2 "zu Hause" haben und nicht das Besuchsgefühl.

Auch wenn er Freunde hat, gerade dann will er sie doch auch mal mit "nach Hause" bringen und dann aber in seinem Zimmer ungestört seine Zeit mit denen verbringen und nicht das ein Elternteil immer mit dabei ist. Es braucht doch auch mal einen Rückzugsort.

Ich meine, wenn man danach geht und was man braucht, dann braucht man auch keine Eltern. Es gibt viele Kinder die ohne groß geworden sind. Darum geht es aber nicht. Es geht darum, was ist für das Kind das beste, nicht das notwendigste. Dann müßten viele Alleinerziehende ohne Kinderzimmer auskommen. Von einigen junge Frauen mit Kleinkindern kennen ich das, aber so bald sie in die Schule kommen, haben die meisten ihr eigenes Zimmer. 

https://sozialberatung-kiel.de/2013/01/12/bsg-masstabe-fur-die-zumutbarkeit-eines-umzugs-bei-alleinerziehenden-alg-ii-empfangern/ "Anspruch schulpflichtiger Kinder auf eigenes Zimmer?

Ob jedem schulpflichtigen Kind ein eigenes Zimmer zuzubilligen ist und von daher nur Wohnungen mit einer bestimmten Raumzahl konkret zumutbar sind, hat das BSG “im derzeitigen Verfahrensstand” offen gelassen. Jedenfalls müssen Größe und Zuschnitt einer Wohnung einen gewissen Rückzugsraum für das Schulkind wie für den erwachsenen Elternteil ermöglichen (Rz. 32)."

http://www.welt.de/politik/article1090164/Jeder-hat-ein-Recht-auf-ein-eigenes-Zimmer.html Jeder hat ein Recht auf ein eigenes Zimmer

Wenn eine Familie Arbeitslosengeld II erhält, hat jedes Mitglied Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Nur für Säuglinge gilt das nicht. Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Dresdens darf die betroffene Familie nun in eine größere Wohnung umziehen.

http://www.bag-jugendschutz.de/recht_rechtsprechung_jugendschutz.html KJug 3-2011

Raum ist in der kleinsten Hütte 
oder wann hat ein Kind Anspruch auf ein eigenes Zimmer? 
 

Beitrag"Der 7. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts hat sich in einem Eilverfahren damit befasst, wann einem Kind im Rahmen von Leistungen der Grundsicherung ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden muss (Beschluss vom 04.03.2011; Aktenz. L 7 AS 753/10 B ER)*.

* voller Wortlaut der Entscheidung:  Az. L 7 AS 753/10 B ER

Leitsatz des Bearbeiters:

Auch kleine Kinder haben Anspruch auf eigenen Wohnraum; ein Anspruch auf ein eigenes Zimmer ergibt sich jedoch nur bei zusätzlichen besonderen Gründen im Einzelfall."

http://www.familie-und-tipps.de/Kinder/Erziehung/Privatsphaere.html

Sollten Kinder eine Privatsphäre haben?

Gibt auch gegenteilige Urteile http://www.hartziv.org/news/20110318-hartz-iv-kinder-kein-anspruch-auf-eigenes-kinderzimmer.html

"Kleinkinder, deren Eltern ALG II beziehen, müssen sich mit ihren Geschwistern ein Zimmer teilen und haben keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Das hat das Sächsische Landessozialgericht in einem Urteil beschlossen."

USW...

@JSE1973

es geht nicht darum ob alleinerziehende ohne kinderzimmer auskommen müssen, es geht um ein recht auf eigenes zimmer. das haben kinder in der regel nicht.

das dein sohn so manipuliert wird durch seine mutter ist bedauerlich, aber das wirst du über lange sicht nicht heilen können.

ein umgang auch innerhalb der woche sollte vereinbart werden können, wenn die mutter sich dagegen sperrt, wirst du auch da nicht viel ausrichten können, da ein wechselmodell in deutschland nicht etabliert und anerkannt ist. selten also ausgeurteilt wird.

was du allerdings machen kannst und auch machen solltest, wäre einen antrag auf umgangskosten zu stellen. ebenfalls mit der maßgabe, dass deine kdu und bedarfsansprüche an eine wohnung durch umgang höher sind als dato. infos kannst du dir auch hier holen:

www.elo-forum.org

umgangsvereinbarungen findest du im netz. mgl. ist bspweise:

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung

- jedes 2. we von fr-so/mo

- hälftige ferien u feiertage,

- drei wochen sommerurlaub.