Wie viel Geld darf ein Pflegekind mit 14 Jahren auf dem Konto besitzen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, ich habe auch zwei Pflegekinder großgezogen. Das eine Kind ist während der Ausbildung noch bei mir wohnen geblieben und das Pflegegeld lief weiter. Allerdings wurde das Gehalt des Kindes zu 75% auf das Pflegegeld angerechnet und das ist voll in Ordnung. Es wird also nicht dem Kind abgezogen, sondern den Pflegeeltern. Was deine andere Frage angeht, so darfst Du maximal 750 Euro auf dem Konto haben. Beim Zeitung austragen oder einem Praktikum darfst Du 50 Euro im Monat  behalten. Was drüber ist wird den Pflegeeltern vom Pflegegeld abgezogen. Ich hoffe, ich konnte Dir weiter helfen.

Die von dir genannten Beträge gelten allerdings nur für das für dich zuständige Jugendamt. Es gibt hier keine festen gesetzlichen Freibeträge, die §93 und 94 des SGB VIII lassen den einzelnen Jugendämtern ziemlichen Handlungsspieleraum.

@DasNeueProfil

@DasNeueProfil, da liegst Du falsch. Die genannten Beträge gelten für das ganze Bundesgebiet. Ein Pflegekind ist Hilfeempfänger und wird auch als solches geführt. Die Höhe des Pflegegeldes unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Das liegt an den wirtschaftlichen Jugendhilfen. Die Höhe was ein Hilfeempfänger sparen darf ist aber überall gleich, weil es gesetzlich geregelt ist.

@Felili

In welchen Gesetz, Felili? Kannst du mir eventuell einen Link senden?

Ich suche nämlich genau diese Freibeträge, da unser JA das sehr unterschiedlich handhabt...

Im SGB VIII finde ich keine Grenzen, und eine VV zum SGB VIII habe ich auch nicht gefunden.

@DasNeueProfil

Hallo DasNeueProfil, das Jugendamt hat da überhaupt nichts mit zu tun, sondern die wirtschaftlichen Jugendhilfen. Einen Link dazu habe ich nicht. Ich habe mich da durchgegooglet und meine Anwältin gefragt. Aber wie ich oben schon geschrieben habe, ist ein Pflegekind ein Hilfeempfänger und ist somit dem Hartz4 oder Sozialhilfeempfänger gleichgestellt, laut meiner Anwältin. Guck mal im SGB VIII nach was da über Hartz4 Empfänger steht. Ich hoffe, ich konnte Dir weiter helfen.

Hallo, libb2033,
dem Jugendamt würde ich nicht trauen. Auch unserer Tochter wurden 2/3 ihres Ausbildungsgeldes geraubt. Aber zuerst wurde sie so lange psychisch durch das Jugendamt und der "Helferindustrie" krank gemacht und über
600 km vom Elternhaus und ihrer Herkunftsfamilie entfernt. Somit konnte man die Begründung durch diese Maßnahme wasserdicht machen. Das Internet ist voll vom ungerechtfertigten Kindesentzug. Lies' nach unter PAS-Syndrom = Eltern-Kind-Entfremdung. Kannst Du nicht zu Deinen Eltern zurückgehen?
Alles Gute, Dir,
Gruß, Inge

Warum Kinder nicht zu Hause leben können oder dürfen, hat ja immer einen Grund. Und das was Du da schreibst, hilft libb2033 wohl kaum weiter.

Es gibt keine gesetzlichen Freibeträge im SGB. Daher würde ich niemals auf den Namen meines Pflegekindes sparen.