Möbel stehen nach Fristloser Kündigung noch in der Wohnung?
Hey, ich wurde Fristlos aus meiner Wohnung geschmissen, weil sich ein Wasserschaden in der Küche zugezogen hat und ich es nicht rechtzeitig gemeldet habe. Die Vermieterin stand am Dienstag morgen einfach vor meinem Bett und meinte ich soll die wichtigsten Sachen nehmen und gehen. Widerspruch kann ich leider nicht mehr einrichten da die Frist rum ist. Auf die Schnelle bekomme ich keine neue Wohnung wo ich die Möbel unterstellen kann, Freunde wohnen alle noch bei ihren Eltern und haben kein Platz. Ich wohne in einer Kleinstadt wo es keine Garagen mehr gibt und und und. Ich brauche die Möbel aber, was soll ich jetzt machen? Wenn ich kein Platz finde werden sie einfach weggeschmissen
12 Antworten
Notfalls kannst du die Möbel auch für kurze Zeit im Freien lagern, falls du ein entsprechendes Grundstück findest, wo man dir das erlaubt. Planen drüber und je nachdem auf Kanthölzer stellen, damit sie bei Regen nicht im Wasser stehen. Sogar Spanplatten-Billigschlotz sollte das halbwegs überstehen, solange es sich nicht um Monate handelt.
Es wäre sogar - rein theoretisch - denkbar, kurz eben schnell einen provisorischen Verschlag oder Unterstand als Wetterschutz zusammen zu spaxxen, aus Kanthölzern, Latten und Baumarkt-Brettern. Bietet sich angesichts der aktuellen Holzpreise allerdings vorwiegend an, wenn du nicht nur einen Platz dafür findest, sondern auch eine Idee hättest, was du mit dem Holz anschließend machst, wenn diese akute Notlage vorbei ist.
Hey, ich wurde Fristlos aus meiner Wohnung geschmissen, weil sich ein Wasserschaden in der Küche zugezogen hat und ich es nicht rechtzeitig gemeldet habe.
Ob das als Grund für eine fristlose Kündigung ausreicht? Ich wage es zu bezweifeln.
Ich würde einen Anwalt kontaktieren, der sich dann wieder darum kümmert, dass Du dort wieder einziehen kannst.
Auch eine solche Vernachlässigung zieht in der Regel nur eine Abmahnung nach sich und natürlich die persönliche Haftung.
Ich wohne in einer Kleinstadt wo es keine Garagen mehr gibt und und und.
Klingt nach einer guten Suche nach Ausreden.
Garagen gibt es eigentlich immer. Auch gibt es Möbelunternehmen, wo man Einlagern kann. Von Lagerhallen mal ganz abgesehen.
Ich würde das nicht schreiben, wenn ich auf EBay Kleinanzeigen und anderen Seiten schon gesucht hätte. Ich hab 2 Unternehmen gefunden aber bis dahin keine Rückmeldung
Die Möbel sind dein Eigentum, was der Vermieter nicht einfach beschlagnahmen kann. Also schriftlich einfordern und einen Abholtermin ausmachen.
Mal ab gesehen davon kann dein Vermieter dich nicht von einer Minute auf die andere aus der Wohnung schmeissen. Auch bei einer fristlosen Kündigung muß gewährleistet sein, dass du die Wohnung ordnungsgemäß räumen kannst.
Wende dich an einen Anwalt oder einen Mieterschutzbund.
Wie kommst du hier darauf das der Mieter die Wohnung nicht ausräumen darf? Wird doch in keiner Silbe behauptet - eher im Gegenteil.
Wie kommst du darauf, zu behaupten, dass ich sowas geschrieben habe? Einfach mal richtig lesen und verstehen wäre sinnvoll.
was der Vermieter nicht einfach beschlagnahmen kann.
Auch bei einer fristlosen Kündigung muß gewährleistet sein, dass du die Wohnung ordnungsgemäß räumen kannst.
nene, wie komm ich nur darauf... ;-)
Deine Aussage:
Wie kommst du hier darauf das der Mieter die Wohnung nicht ausräumen darf?
Und das entnimmst du meiner Aussage:
Auch bei einer fristlosen Kündigung muß gewährleistet sein, dass du die Wohnung ordnungsgemäß räumen kannst.
Noch nicht wach?
Ah, da ist wohl jemand unbelehrbar. Und so jemand darf sich Moderator nennen, ohje ;-)
*kopfschüttel Ich muß mich nicht von jemandem belehren lassen, der offensichtlich nicht lesen kann.
Ah, na wenn du meinst ;-)))
Er schreibt doch, er hätte eine Frist verstreichen lassen. Also ist da vorher sicherlich schon etwas passiert...
Widerspruch kann ich leider nicht mehr einrichten da die Frist rum ist.
Vorher? Ich sehe das anders. Er hat gegen den Rausschmiss nichts unternommen, sondern hat einfach das gemacht, was die Vermieterin ihm gesagt hat. Das Ereignis scheint nicht zeitnah geschehen zu sein.
Vorher, bevor die Vermieterin vor dem Bett stand, muss etwas passiert sein, sonst würde der FS nichts von einer Frist schreiben.
Die Geschichte ist also unvollständig. Aber das geht uns nichts an, der FS fragt ja nur, wo er seine Möbel einlagern könnte.
Mit Frist kann auch die Frist gemeint sein, die man einhalten muß, um gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen.
Anders schaut das aus, wenn schon ein Gericht involviert war. Davon schreibt er aber nichts.
Wie gesagt, die Geschichte ist unvollständig.
Wir könnten nur raten, was passiert ist, bevor die Vermieterin vor dem Bett stand...und das war ja nicht Thema der Frage.
Die Frist für den Widerspruch der Fristlosen Kündigung ist verstrichen.
Wieder einziehen.
Damit deine VM dich rechtmäßig rauswerfen kann, braucht sie einen Räumungstitel. Die Fristlose Kündigung mag zwar wirksam sein, das berechtigt sie aber nicht dazu, dich raus zu werfen.
Ergo forderst du deine VM dazu auf, dir den Räumungstitel vor zu weisen und solange nutzt du die Wohnung weiter.
Derweilen natürlich nach einer neuen Bleibe suchen, du hast dadurch nur Zeit gewonnen.
Wenn sie wirklich an deinem Bett stand, kannst du sie zudem noch Anzeigen wegen Hausfriedensbruch in deine Wohnung, der VM darf keine Schlüssel zu deiner Wohnung besitzen und darf auch nicht ungefragt und unangemeldet deine Wohnung betreten.
Wenn sie dich nicht rein lässt, wende dich an die Polizei. Solange deine VM den Räumungstitel nicht vorweisen kann darfst du die Wohnung weiter nutzen.
Sollte sie schon tätig geworden sein und deine Möbel entsorgt haben, dann ist sie Schadensersatzpflichtig.
Ergo alle Register ziehen.
PS: Wenn du in der Wohnung bist, als erstes das Schloss austauschen, damit du sicher sein kannst, das sie nicht wieder einfach so in der Wohnung steht.
Danke für die großartige Hilfe
es reicht leider aus, durch einen Wasserschaden kann das Gebäude in Gefahr geraten und es zählt unter Grobe Verwahrung/Vernachlässigung