Vermieterin nimmt Wasserschaden als ausrede um in meine wohnung zu kommen?

9 Antworten

Nunja, ein Vermieter hat ein recht darauf, sein Eigentum besichtigen zu können. Schließlic gehört es ihm ja auch.

Das muss früh genug angekündigt werden, aber dann hat ein Vermieter das Recht, da mal durchzuschauen.

Es wird Dir also nichts anderes übrig bleiben, als die Leichenteile zu beseitigen, die Waffensammlung zu vergraben, die Gummipuppensammlung zu verbergen, die Drogenplantage und das Drogenlabor zu entfernen oder einfach nur mal das Messidasein zu beenden - nur aus diesen Gründen kann ich mir vorstellen, dass man so wie Du meint, absolut niemals nie nicht niemanden reinlassen zu wollen.

Wenn du keine Ahnung hast, dann am besten einfach leise sein. Meine Vermieterin macht seit Monaten terror, weil die meine wohnung für einen spottpreis vermietet und da auch mehr rauszuholen ist an miete. Genauso wie bei meiner Nachbarin 😉

@riri2002

Ich bin selbst Vermieter und weiß eines, ich darf mit 14 Tagen Vorankündigung in mein Eigentum, um zu sehen, wie es darin aussieht.

Und ich mache das einmal im Jahr. Und sollte ich dabei sehen, dass eine Wohnung zugemüllt ist, folgt eine Abmahnung, ändert sich das nicht, die Kündigung.

Und ja? Wenn sie der Meinung ist, die Miete ist zu billig, da geht mehr und der Mietspiegel gibt das her, warum erhöht sie die Miete nicht einfach? Dazu muss man nicht in eine Wohnung, das geht per Einschreiben.

Natürlich nicht. Auftretende Schäden muss man allerdings melden.

Nein, ist es nicht. Bist Du gut mit dem, der über Dir wohnt? Frage ihn wie groß der Schaden war.

Teile der Vermieterin mit, dass Du keine Schäden erkennen könntest, sie umgehend bei Änderung dieser Sachlage in Kenntnis setzt und sie daran erinnerst, dass Du für diese Whg Miete zahlst und daher niemd da einfach rein- und rausspazieren kann.

P.S. Ich hoffe, Du hast das Türschloß bei Einzug gewechselt.

Dann ist doch das erste, dass man die betreffende Nachbarin mal fragt, was das für ein Wasserschaden sein soll.

Ist die Wohnung der Nachbarin seitlich angrenzend oder oben oder unterhalb?

Das wäre hier vielleicht auch mal interessant, um eine gute Antwort geben zu können.

Sie darf sich nicht gewaltsam Zutritt zu deiner Wohnung verschaffen. Du musst ihr aber die Moeglichkeit zur Ueberpruefung geben, inwieweit die Wohnung von dem Wasserschaden beim Nachbarn betroffen ist.