Miete anteilig bei außerordentlicher, fristloser Kündigung?

2 Antworten

Nein du musst für den vollen Monat zahlen.

Wenn man als Mieter den Mietvertrag außerordentlich (fristlos) kündigt, ob nun berechtigt oder nicht, muß die Mietsache sofort geräumt und an den Vermieter zurückgegeben werden.

Hallo, noch haben wir die Kündigung nicht abgegeben. Wir werden diese direkt am Tag des Auszugs übergeben (3. oder 04.12.) wir ziehen in eine andere Stadt weshalb wir nur am Wochenende ausziehen können.  Deshalb die Frage, ob ich für diese 3-4 Tage nur anteilig die Miete anweisen kann. 

@Ridgeback92

Kannst Du.

Alles andere klären dann im E-Fall Anwälte und Richter.