Kann die Hausverwaltung uns kündigen?

10 Antworten

Zunächst wäre zu klären, ob die Hausverwaltung zum Erhalt der Miete berechtigt ist. Wer hat also der HV die Vollmacht erteilt? Der Insolvenzverwalter oder der Vermieter?

Seit wann habt ihr die Miete an die Hausverwaltung gezahlt? Wenn die Vermieterin jahrelang die verspätete Mietzahlung geduldet hat, dann war das ihre Sache. Die HV in Vollmacht des Mieterhaltes muss das nicht mehr hinnehmen, weil es dazu im MV keine Vereinbarung gibt. Daher ist die HV nach Abmahnung zur Kündigung berechtigt.

Knackpunkt ist hier die Ermächtigung der HV als Vermieter aufzutreten.

Daher ist die HV nach Abmahnung zur Kündigung berechtigt.

Da scheint ein dicker Irrtum vorzuliegen. Wenn die HV berechtigt ist, die Miete zu kassieren, bedeutet das noch lange nicht, dass sie einen Vertrag kündigen kann, in dem sie nicht Vertragspartner ist.

Eine Insolvenz eines Vertragspartners bedeutet noch lange nicht, dass eine dritte Person oder Firma berechtigt wäre, den Vertrag zu kündigen.

@bwhoch2

Ich rate hier nur herum. Der FS kann vermutlich nicht erklären, wie oder wer die Hausverwaltung in den Stand des Vermieters gesetzt wurde/hat.

... eine Hausverwaltung wird nicht können, was hat die auch mit der Vermieterin zu tun und mit der Insolvenz wird sie auch nichts zu tun haben.

Warum überhaupt geht die Miete wo anders hin?

Zudem, wenn am 15. der Lohn kommt, sollte am 01. noch etwas da sein, um die Miete zu bezahlen.

Die Eigentumsverhältnisse scheinen ungeklärt, dass ist das Problem. Wenn eure vorherige Vermieterin dies geduldet hat, ergibt dies zwar nach gewisser Zeit einen Anspruch auf Duldung, aber wenn ein Eigentumswechsel stattgefunden hat, ist der neue Eigentümer nicht daran gebunden.

Grundsätzlich berechtigt die mehrfache vergebliche Abmahnung bzgl. verspäteter Mietzahlung zur Kündigung.

Meine Empfehlung wäre, dass ihr mit eurer Bank eine kurzfristige Überziehung vereinbart, um die nächste Miete pünktlich zahlen zu können.

Detailliert hier https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/kuendigung-durch-den-vermieter-211-unpuenktliche-mietzahlung_idesk_PI9865_HI2765222.html

Aber die Hausverwaltung ist doch nicht der Eigentümer. Ihm gehört doch die Wohnung nicht. So wie ich es verstanden habe, schicken wir die Miete bis keine Schulden mehr da sind. Laut Rechtsanwalt ist die Hausverwaltung nicht unser Vermieter, sondern die der diese Wohnung gehört. Es kann auch nicht sein das die Hausverwaltung meint, ihnen gehören die Wohnungen.

@Hjon91

Wenn die bisherige Vermieterin insolvent ist, kann z.B. jetzt ein Insolvenzverwalter existieren ... oder ein Zahlungsarrest eines Gläubigers ... oder eine Zahlungsvereinbarung ... wir wissen es nicht. Da müsste man den ganzen Schriftverkehr kennen.

Selbstverständlich. Wenn die Miete regelmäßig zu spät kommt.

unpünktliche Mieteinngänge erfordern einen höheren Verwaltungsaufwand

als Verrmieter habe ich keine Lust meine Eingänge mehrfach zu kontrolieren...