Mittelfinger gezeigt als Fahranfänger?

9 Antworten

Also ich würde es erstmal abwarten...

Wenn die Anzeige wirklich kommt, würde ich einfach meine Sicht der Dinge schildern und die Warhheit sagen, nichts abtun oder beschönigen.
Geständigkeit bewirkt meist Milde.

Ich würde aber auch nicht hinterm Berg halten, was den anderen Fahrer angeht. Er kam angerast sagst du, wie schnell durfte man denn da fahren?
Mit dem Hupen hat er dich evtl. auch genötigt. Du konntest in dem Moment nicht fahren, selbst wenn du gewollt hättest.

Dann wäre da noch dein Recht am Bild. Man kann nur hoffen, dass er das Bild nicht weitergeleitet hat. Ansonsten würde er sich auch strafbar machen.

Deine Handlung war eine Handlung im Affekt unter Stress.
Vielleicht geht es ja ziemlich glimpflich für dich aus.

Vielleicht ist aber auch die Beifahrerin so dumm gewesen, das Bild versehentlich zu löschen?   ;-)   Soll ja vorkommen.

Schreibe am besten jetzt schonmal den Verlauf mit allen Details auf, dann bist du gewappnet für den Ernstfall. Jetzt ist die Erinnerung noch frisch. Beschreibe auch deine Gefühle dabei.

Ansonsten mach dir nicht allzu viele Gedanken, bis es evtl. so weit ist.

Sprich mit deinen Eltern über den Vorfall. Sie haben sicherlich Verständnis für deine Stresssituation in dem Moment und unterstützen dich.
Außerdem bleibt die Überraschung aus, wenn was ins Haus geflattert kommt.

Alles Gute!

Kessy

poonybaerchen 
Fragesteller
 26.06.2017, 15:57

ich meine da war 50 oder 60, kann schon sein, dass er da etwas drüber war. kann ich aber nicht so gut beurteilen, weil ich das ja nur im rückspiegel gesehen hab. Genau wegen dem hupen war ich dann so genervt, ich stehe ja nicht zum Spaß bzw absichtlich da rum... Falls es doch zu Anzeige kommen sollte, kann ich die dann nachträglich immer noch anzeigen. Weil das wird ja noch dauern bis da was kommt. Gibt es da ne Frist? kenne mich bei sowas gar nicht aus. vielen dank :)

Kessy04  26.06.2017, 16:48
@poonybaerchen

Die Gegenanzeige würde ich mir schwer überlegen. Die Chancen stehen schlechter für dich, weil du keine Zeugen hast. Letztendlich trägst du dann die Kosten für nichts...

Du hättest dir vielleicht auf die Schnelle ein anderes Autokennzeichen merken können, wo du annehmen konntest, dass der Fahrer des Fahrzeugs was mitbekommen hat. Aber wer denkt da schon in dem Moment dran?

Wenn es von denen aus zur Anzeige kommt, nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt. Bzw. dein Vater, denn wenn er der Halter des Fahrzeugs ist, wird er geladen werden. Und du sagst als Zeuge aus.

Mit den Fristen kenne ich mich nicht so aus, aber ich würde jetzt erstmal abwarten und erst agieren, wenn was kommt. Da erübrigt sich die Frage nach einer Frist eh erstmal.

LG

Ich würde einfach mal cool bleiben, denn nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird :-)

Zwar kann der Stinkefinger tatsächlich eine Anzeige mit Strafe nach sich ziehen und wenn es entsprechend schwerwiegend gewichtet wird in der Regel zwischen 600 und bis 4000 Euro Busse geben. Aber das muss erstens der andere zuerst einmal durchziehen (das machen die allerwenigsten). Und zweitens gibt es dann eine klare Gegenanzeige, denn er hat dich vor allem spätestens dort "genötigt", wo er neben dich geschossen ist und dann neben dir herfuhr und dich nicht nach links liess!

Von da her: Ja, dir sind die Nerven durchgegangen (verständlich :-)), aber auch dem anderen (gar nicht verständlich!). Dabei wird es wohl auch bleiben, wenn der andere nicht einen kompletten Dachschaden hat, denn er würde sich bei der Sachlage auch ein Eigentor schiessen - das wissen solche Typen meist auch sehr gut! Vergiss den also und schlaf' wieder ruhig :-)

poonybaerchen 
Fragesteller
 26.06.2017, 15:50

ok. dankeschön :)

Die Hupe darf in solch einer Situation von dem anderen Auto nicht verwendet werden. Der andere Fahrer hat sich also Strafbarer gemacht als du. Der Mittelfinger hat nichts mit dem Fahrverhalten zu tun höchstens kann es eine persönliche Anzeige geben.
Abbremsen auf dem linken Streifen ist auch nicht erlaubt und das Bild schon gar nicht. Sofern die Personen eine Anzeige stellen hast du mehrere Gründe die selber anzuzeigen. Jedoch wird vermutlich für alle Verfahren die Beweislage ungenügend sein.

poonybaerchen 
Fragesteller
 26.06.2017, 15:46

Ich hoffe einfach ich höre nix von denen. Aber wenns sein muss stelle ich auf jeden Fall gegenanzeige.

Stempec  26.06.2017, 15:49

musst du von den Kosten ansehen. wie stehen die Beweise das du die Verfahren gewinnst ? Dann kommen noch die Anwaltskosten und die eventuelle Strafe wenn du verlierst . Am Ende zahlst du durch ein Verfahren weit mehr als es irgendwie bringt. Mit mehr als 30-50€ musst du im schlimmsten Fall nicht rechnen.

poonybaerchen 
Fragesteller
 26.06.2017, 16:00

ich habe auch keine Lust mir den Aufwand zu machen. das Problem ist halt auch, dass ich keine beweise hab. Ich weiß ja was passiert ist, aber die sund zu zweit und können das ganz leicht abstreiten. ich habe im Internet von 600 bis 4000 Euro Strafe gelesen...

Stempec  26.06.2017, 16:04

In diesem Fall würde sich ein Anwalt lohnen. Sie brauchen einen unabhängigen Zeugen, können sich also nicht gegenseitig stützen. Sofern sie kein Foto haben wie du den Finger gerade zeigst können die nichts machen.

Nein ich denke nicht das da was kommt.

denn Beleidigung ist unglaublich schwer zu beweisen. sie haben dich ja nicht aufgenommen während du den finger gezeigt hast.

Außerdem war ihr verhalten mehr als nur Fahrwiedriig. hat ein anderer ja hier bereits gut beschrieben.

Also chill out.

Naja... selbst wenn sie versuchen dich anzuzeigen, können sie nicht beweisen, dass du ihnen den Finger gezeigt hast... Außerdem wird sich wohl kaum irgendein Anwalt oder so dafür interessieren...

poonybaerchen 
Fragesteller
 26.06.2017, 15:35

auch nicht mit dem Fahrer als zeugen?

Kessy04  26.06.2017, 15:36

Die Beifahrerin ist Zeugin. Und wenn sie nicht als unglaubwürdig vom Richter eingeschätzt wird, zählt ihre Aussage.