Aus Dummheit den Stinkefinger gezeigt, nachdem mich ein Autofahrer genötigt hat... womit muss ich nun rechnen?

13 Antworten

Ich glaub nicht das da was kommt vermute das wird eingestellt. Kannst ihn aber wegen Nötigung anzeigen.

Dir wird nichts passieren, er müsste sich ja selber auch anzeigen. Dicht auffahren ist Nötigung. Den Vogel zeigen und den Scheibenwischer machen ist auch verboten.

Wenn was kommen sollte, was ich nicht glaube, Gegenanzeige wegen Nötigung durch zu dichtes Auffahren.

Wenns keine Zeugen gibt die seine Aussage bestätigten wird gar nichts passieren.

Ich glaube nicht, dass er dich anzeigt. Du haettest 10mal mehr Gruende, ihn anzuzeigen, was du auch sofort tun solltest, falls da was kommt. Ausserdem kannst du alles abstreiten , wenn keine Zeugen da waren. Denke am besten gar nicht mehr darueber nach.