Mithaftung bei Steuerschulden in Einzelunternehmen
Hallo, ich habe ein sehr großes Problem: Mein Ehemann war viele Jahre als nebenberuflich als Kfz-Händler tätig, da er Beamter war, lief unser Einzelunternehmen auf meinen Namen. Vor drei Jahren sind wir durch Ermittlungen gegen einen unserer Lieferanten ins Visier der renommierten Steuerfahndung Bochum geraten. Diese warf uns vor, dass viele unserer Lieferanten keine eigentlichen Unternehmer seien, und wir deshalb zu Unrecht Vorsteuer ausgewiesen hätten. Die Ermittlugen gegen mich wurden nach Sichtung der Unterlagen eingestellt, mein Mann wurde wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Das Verfahren wurde aber gegen Zahlung von 10.000€ eingestellt. Das Finanzamt möchte nun ca. 400.000€ Steuernachzahlung von mir haben, da ich diese nicht annähernd besitze habe ich Privatinsolvenz angemeldet. Das Problem, dass wir nun haben, ist unser Haus, welches mein Mann mir vor ca.5 Jahren überschrieben hat. Im Falle einer Zwangsvollstreckung hat er ein Rückgaberecht, welches auch im Grundbuch festgehalten ist und zwar noch vor den Zwangshypotheken, welche das Finanzamt inzwischen eingetragen hat. Die Frage ist nun, lohnt es sich, dass Haus rückübertragen zu lassen, oder wird das Finanzamt, welches ja genau weiß, dass eigentlich mein Mann die Geschäfte geführt hat ihn in Haftung nehmen können? Vor allem befürchten wir, dass sie uns dann seine Pension, von der wir zurzeit leben auch noch wegpfänden. Können sie vielleicht sogar behaupten er sei Steuerhinterzieher, da er ja nicht freigesprochen wurde? Normalerweise müsste ich doch alleine haften, bin wirklich völlig ratlos und wäre über fundierten Rat dankbar! Anna
3 Antworten
400.000 Euro? Ich hoffe Mal, ihr hattet einen Steuerberater? Die Summe erscheint mir sehr hoch, vor allem wenn das Strafverfahren eingestellt wurde.
Theoretisch gibt es immer noch die Haftung des Steuerhinterziehers. Eventuell kann der Ehemann noch belangt werden.
Bei dieser Größenordnung und insbesondere wegen der Frage der Haftung solltet Ihr Euch unbedingt an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt für Steuerrecht wenden. Ich denke, dass Ihr ja wohl auch im Rahmen des Steuerfahndungsverfahrens und des Steuerstrafverfahrens rechtlichen Beistand genommen hattet. Diese Person sollte Euch auch jetzt beim Fortgang des Verfahrens begleiten.
Wir hatten auch mal einen Grundbucheintrag wegen schulden eines Familienmitgliedes. Wir sind zum Notar und der hat uns gesagt was wir tunen sollen um das Haus zu retten, deswegen mein vorschlag, lasst euch vom notar beraten.