Mithaftung bei Steuerschulden in Einzelunternehmen

3 Antworten

400.000 Euro? Ich hoffe Mal, ihr hattet einen Steuerberater? Die Summe erscheint mir sehr hoch, vor allem wenn das Strafverfahren eingestellt wurde.

Theoretisch gibt es immer noch die Haftung des Steuerhinterziehers. Eventuell kann der Ehemann noch belangt werden.

Bei dieser Größenordnung und insbesondere wegen der Frage der Haftung solltet Ihr Euch unbedingt an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt für Steuerrecht wenden. Ich denke, dass Ihr ja wohl auch im Rahmen des Steuerfahndungsverfahrens und des Steuerstrafverfahrens rechtlichen Beistand genommen hattet. Diese Person sollte Euch auch jetzt beim Fortgang des Verfahrens begleiten.

Wir hatten auch mal einen Grundbucheintrag wegen schulden eines Familienmitgliedes. Wir sind zum Notar und der hat uns gesagt was wir tunen sollen um das Haus zu retten, deswegen mein vorschlag, lasst euch vom notar beraten.