Erbe nachträglich ausschlagen wegen Steuerschulden
ca. 12 Monate nach dem Tod des Ehepartners meldet sich das Finanzamt und verlangt eine Steuernachzahlung in Höhe von ca. 10.000 Euro. Kann ich das Erbe jetzt noch ausschlagen und brauche dann nicht für die Steuerschulden aufkommen? Wir hatten eine gemeinsame Steuerveranlagung und mein Mann hat jahrelang keine Steuererklärung abgegeben.
3 Antworten
Da wirst du dafür geradestehen müssen....
Zur Erbausschlagung ist es zu spät
und durch die gemeinsame Veranlagung(gemeinsames Wirtschaften) haftest auch du für die Schuld.
Ich denke schon ! Da die Schulden zur Zeit des Erbes nicht bekannt waren , und auch das Nachlassgericht dir zum Zeitpunkt des Erbes keine Auskunft hätte geben können ! Hier ist ein Anwalt für Erbrecht gefragt ! Erstmal Widerspruch einlegen !! Mfg.
nein aber das Erbe kannste zu Geld machen und damit Steuern nachzahlen