Erbe nachträglich ausschlagen wegen Steuerschulden

3 Antworten

Da wirst du dafür geradestehen müssen....

Zur Erbausschlagung ist es zu spät

und durch die gemeinsame Veranlagung(gemeinsames Wirtschaften) haftest auch du für die Schuld.

Ich denke schon ! Da die Schulden zur Zeit des Erbes nicht bekannt waren , und auch das Nachlassgericht dir zum Zeitpunkt des Erbes keine Auskunft hätte geben können ! Hier ist ein Anwalt für Erbrecht gefragt ! Erstmal Widerspruch einlegen !! Mfg.

nein aber das Erbe kannste zu Geld machen und damit Steuern nachzahlen