Warum stellt das Finanzamt einen Insolvenzantrag?

3 Antworten

Die Krankenkasse bekommt keine Gelder von der ARGE.

Sowohl gesetzliche Krankenkassen als auch Finanzämter sind staatliche Einrichtungen und die haben auch einen Ordnungsauftrag zu verfolgen.

Wenn Steuerschulden bestehen die nicht beigetrieben werden können, dann führt der Unternehmer seinen Betrieb auf Staatskosten. Jeder ordentliche Unternehmer müsste Kredite aufnehmen. Dadurch hat der Steuerschuldner einen Vorteil und das darf nicht sein. Der Staat ist nicht dazu da zahlungsunfähige Betriebe am Leben zu halten, daher muss das Finanzamt Maßnahmen einleiten um zu verhindern, dass die Steuerschulden ansteigen.

Dies kann ein Gewerbeuntersagungsverfahren sein, oder auch ein Insolvenzverfahren. Die Rechtssprechung wurde diesbezüglich sogar strenger. Wenn das Finanzamt Ratenzahlungen annimmt, obwohl der Betrieb eigentlich schon insolvenzreif ist, dann kann es sein, dass das FA dadurch besser gestellt ist als andere Schuldner. In diesem Fall muss das FA unter Umständen Gelder zurückzahlen. Um das zu vermeiden geht das Finanzamt den ersten Schritt und lässt das Insolvenzgericht entscheiden.

Da das Finanzamt auf der Liste an erster Stelle steht, ist doch oft noch was zu holen....

Nur ist es eben nicht so, dass das Finanzamt an erster Stelle steht.

Wenn jemand Rückstände bei der Krankenkasse hat, kann es sich dabei um einen Arbeitgeber (Unternehmer) oder Arbeitnehmer handeln.

Diese Rückstände wird die Krankenkasse niemals von der ARGE erstattet bekommen. Ein Arbeitgeber, der mit Sozialversicherungsbeiträgen für seine Arbeitnehmer im Rückstand ist, wird üblicherweise vorher gemahnt, und dann wird die Vollstreckung versucht. Wenn kein Geld zu holen ist, wird die Krankenkasse einen Insolvenzantrag für den Arbeitgeber stellen. Manchmal hilft das, und der Arbeitgeber findet in irgendeiner Anzugtasche noch ein paar Euronen.

Dasselbe Prinzip gilt auch für das Finanzamt. Es kann ja nicht sein, dass ein Unternehmer fröhlich arbeitet und meint, aus der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und möglicherweise Gewerbesteuer austreten zu können.