Mitgliedsbeitrag Partei bei Austritt

3 Antworten

Natürlich bezahlen Sie bei Parteien immer das volle Jahr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es kommt auf die Satzung bzw. Die AGBs darauf an. Es wird aber mir Sicherheit rechtens sein.

Schau mal nach Sätzen in der Art wie:

  • Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich, er muß schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
  • Es gibt nur volle Jahresmitgliedschaften. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

Laß den Stiefvater das übernehmen für Lucke oder sonst wen. Nach dem Verursacher Prinzip ! ;-)