Nach Umzug keine Kirchensteuer mehr?

3 Antworten

Informiere Deinen Arbeitgeber, dessen Personalabteilung/Buchhaltung muß das berichtigen. Die überweisen das Gehalt und verteilen die entsprechenden Abzüge an das Finanzamt, Krankenkasse etc..
In der Gehaltsbuchhaltung wurde wahrscheinlich ein Feld nicht angeklickt. Evtl. brauchen die einen Zweizeiler, daß Du in der ev. Landeskirche bist. Wenn ja, dann werden die Dir das sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da ist der Gemeinde beim Anmelden ein Fehler passiert. Diese persönlichen Daten (Familienstand, Religionszugehörigkeit) können nämlich ausschließlich von den Gemeinden eingepflegt werden, das Finanzamt hat darauf nur lesenden Zugriff. Also gleich morgen bei der Gemeinde anrufen, damit das berichtigt wird!

Ich habe in meinen Dokumenten gesehen das mir in Dezember 2018 die Kirchensteuer vom Januar bis November scheinbar zurück gebucht wurde von meinem Arbeitgeber. Seid da an zahle ich auch nicht mehr ein. Also hat dies scheinbar doch nichts mit dem Umzug zu tun. Die Lohnsteuer Gutschrift lief sich auch auf 486€ statt wie von meinem Steuerberater ausgerechneten 187€. Ich habe das Gefühl das dies alles zusammen hängt. Muss ich die 15 Monate nach Zahlung??? Ich kann doch nichts dafür. Und an wen muss ich mich jetzt wenden? Arbeitgeber, Steuerberater, Stadt oder Finanzamt.... Hab echt Panik.

@Select1323

Ruf beim Finanzamt an und frag, welche Religionszugehörigkeit in Deinen ELStAM-Daten gespeichert ist. Wenn dort "VD" steht, gehst Du zum für Dich zuständigen Einwohnermeldeamt, die müssen das berichtigen.

Die Hiobsbotschaft: Es ist zwar nicht Dein Fehler, aber die nicht einbehaltene Kirchensteuer wirst Du nachzahlen müssen. Je nach Bundesland sind das entweder 8 oder 9 % der einbehaltenen LSt/geschuldeten ESt.

Was meinst Du mit Lohnsteuer-Gutschrift? Hat Dein Arbeitgeber einen internen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt und die Gutschrift kommt daher oder hast Du einen Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt mit Guthaben? - Ist aber auch egal, wie oben bereits ausgeführt, bemisst sich die Kirchensteuer nach der ESt/LSt. Also: Erstattung ESt - Erstattung KiSt.

Ich kann mir vorstellen, dass das bei den aktuellen Daten im Finanzamt noch nicht hinterlegt war und du das im nächsten Monat nachzahlen musst.

Bei meinem Austritt wurde mir noch einen Monat etwas abgezogen und einen Monat später das Geld gutgeschrieben.

Sorry! Das geht ja schon ne ganze Weile so! Frag lieber mal nach, meine Antwort ist natürlich fehl am Platz...