Mitbewohner aus der Wohnung!?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn er bei dir gemeldet ist und Miete bezahlt, kannst du ihn nicht einfach rauswerfen. Auch mündliche Untermietverträge (in deinem Fall ist auch die Vermieterin informiert und einverstanden) sind gültig.

baerenhausen  19.04.2022, 15:58

Vielen Dank für den Stern

Du kannst in Schwierigkeiten kommen, wenn du das dem Vermieter nicht gemeldet hast.

In den meisten Mietverträgen steht drin, dass das nicht gestattet ist, wenn der Vermieter seine Einwilligung dazu nicht gegeben hat.

Marvilumen 
Fragesteller
 31.03.2022, 23:22

Habe ich abgesprochen! Da ist alles in Ordung ✅️ aber es gibt gerade geqaltige Probleme

Demnach wohnt er bei Dir zur Untermiete, hat also einen mündliche Vertrag mit Dir, somit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Marvilumen 
Fragesteller
 31.03.2022, 23:24

Okay! Obwohl ich ihn nur aufgenommen habe? Und ich gesagt habe, das er was zahlen muss wenn er bei mir wohnt? Er ist ja nur vorübergehend bei mir!

Schimeck  31.03.2022, 23:27
@Marvilumen

Der Vermieter weiß Bescheid, er ist bei Dir gemeldet, zahlt anteilig Miete, somit ist er Untermieter und deshalb gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573c Abs. 1 BGB.

Gerhart  01.04.2022, 06:52
@Marvilumen

Mündliche Mietverträge können nicht befristet werden. Also wohnt er bei dir unbefristet. Du kannst mit ihm aber jederzeit den MV einvernehmlich auflösen.

albatros  01.04.2022, 12:29
@Marvilumen

Da hättest du eine Befristung vereinbaren sollen/müssen/können.

asdundab  01.04.2022, 06:12

Eventuell auch 2,5 Wochen zum Monatsende (bzw. eigentl. zum 15.) ordentliche Kündigungsfrist wenn der Fragesteller der (Unter-)Vermieter ist und der "Mitbewohner" dort in einem Zimmer wohnt, das mit Möbeln des Fragestellers möbliert ist; § 573c Abs. 3 BGB. D.h. wenn er heute kündigt zum 30.04.22

Schimeck  01.04.2022, 09:39
@asdundab

Bezieht sich aber auf Absatz 2, und ich denke, dass da nichts vereinbart wurde, da ja gar kein schriftlicher Vertrag vorliegt, demzufolge gehe ich davon aus, dass sich die Kündigungsfrist nicht zu Lasten des Untermieters verkürzt.

asdundab  01.04.2022, 15:48
@Schimeck

Nein, das bezieht sich auf "§ 549 Abs. 2 Nr. 2" wie es da auch steht, und der lautet:

"2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt"

Die verkürzte gesetzliche Kündigungsfrist tritt hier automatisch ein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (s.o.) erfüllt sind und keine besonderen Vereinbarungen bestehen, die wirksam etwas abweichended regeln.

Da er dir Miete zahlte, ist er dein Untermieter (mit mdl. Mietvertrag) und du kannst ihn nur mit Dreimonatsfrist schriftlich kündigen

Gerhart  01.04.2022, 06:50

Kündigungsgrund vorausgesetzt.

Dann hat er einen mündlichen untermietvertrag mit allen Rechten, den du dir vermutlich nicht vom Vermieter hast genehmigen lassen und auch nicht als Einkommen angegeben hast?Ä . Das größere Problem hast somit vermutlich du.

Marvilumen 
Fragesteller
 31.03.2022, 23:21

Also mit der Vermieterrin ist es abgesprochen! Aber ed wird gerade sehr Kritisch! Und es ist unmöglich gerade klar zu kommen! Sehr privat!

albatros  01.04.2022, 01:21
@Marvilumen

Wenn es dir unzumutbar ist, das Mietverhältnis fortzusetzen, kannst du den mdl. Mietvertrag fristlos mit ausführlicher Begründung fristlos kündigen.